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Umweltschutz - Umweltabgaben
 

 
 

02.01.2012

WasEG: Was ist neu?

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Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes vom 25.07.2011

Der Landtag NRW hat am 25.07.2011 eine Novellierung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Gesetz ist am 29.07.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden und am 30.07.2011 in Kraft getreten (GV.NRW. S. 390, siehe www.recht.nrw.de).

I. Wesentliche Änderungen zur bisherigen Gesetzesfassung sind u. a. folgende:

  1. Entstehen der Entgeltpflicht unabhängig von einer konkreten Nutzung des entnommenen Wassers (§ 1 Abs. 1 WasEG neue Fassung [n.F.])
  2. Änderung bzw. Wegfall von Befreiungstatbeständen bei Grundwasserabsenkungen und bei Sümpfungen zur Gewinnung von Bodenschätzen (§ 1 Abs. 2 WasEG n.F.)
  3. Anpassung der Entgeltsätze (§ 2 Abs. 2 WasEG n.F.)
  4. Erhebung einer zusätzlichen Vorauszahlung für das Veranlagungsjahr 2011 in besonderen Fällen (§ 6 Abs. 4 WasEG n.F.)
  5. Verrechnung von Kooperationskosten schon beim Vorauszahlungsbescheid (§ 8 Abs. 1 WasEG n.F.)
  6. Abänderung der Befristung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes in eine Evaluierungsverpflichtung (§ 12 WasEG n.F.)

Nähere Informationen können Sie dem Informationsschreiben vom 01.09.2011 entnehmen.