Hauptnavigation



 
Umweltschutz - Umwelttechnische Berufe
 

 
 

19.11.2010

Meisterfortbildung

   Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung
 

zurück zur Startseite UT-Berufe

Seit dem 1. März 2005 gibt es neue Regelungen zu den Meisterprüfungen mit den anerkannten Abschlüssen

  • Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin
  • Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
  • Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
  • Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice.

Die bisherigen Prüfungen zum Meister/zur Meisterin in der Ver- und Entsorgung werden durch diese neuen Regelungen abgelöst.

Die neuen Meisterprüfungen sind Fortbildungsprüfungen aufbauend auf eine Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen.

Die Bezirksregierung führt jährlich je eine Prüfung zum Abwassermeister/zur Abwassermeisterin und zum Meister/zur Meisterin in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung durch.

 

Struktur der Meisterprüfungen

Die Meisterprüfungen gliedern sich in die Prüfungsteile

  1. Grundlegende Qualifikationen und
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen

Die Grundlegenden Qualifikationen umfassen die Prüfungsbereiche

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.

Die Prüfungszeit für den Teil Grundlegende Qualifikationen beträgt höchstens acht Stunden.

Die Handlungsspezifischen Qualifikationen bestehen aus dem

  • Handlungsbereich "Technik"
  • Handlungsbereich "Organisation"
  • Handlungsbereich "Führung und Personal".

Bei der Prüfung der Handlungsspezifischen Qualifikationen werden drei - die Handlungsbereiche integrierende - Situationsaufgaben gestellt. Zwei der Situationsaufgaben sind schriftlich zu lösen, eine Situationsaufgabe ist Gegenstand eines situationsbezogenen Fachgespräches.

Die Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben beträgt je Aufgabe ca. drei bis vier Stunden. Das situationsbezogene Fachgespräch dauert 45 Minuten bis max. eine Stunde.

 

Zulassung zur Meisterprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis. Die Dauer der nachzuweisenden Berufspraxis ist abhängig vom Berufsabschluss des Prüfungsbewerbers/der Prüfungsbewerberin.

Für die Zulassung zum Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen gelten folgende Mindestzeiten:

  • 1 Jahr     bei einer abgeschlossenen Ausbildung im zugehörigen UT-Beruf
  • 1 Jahr     bei einer Ausbildung als Ver- und Entsorger
  • 2 Jahre   bei einer sonstigen Ausbildung
  • 5 Jahre   ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Wichtig!

Für die Zulassung zur Prüfung Abwassermeister und Wassermeister ist es erforderlich, dass vor dem Erwerb der Berufspraxis ein Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation erbracht wird.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen",
  2. mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  3. der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung.

 

Meisterprüfungsvorbereitungslehrgänge

In Nordrhein-Westfalen werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die Abwassermeisterprüfung von der DWA durchgeführt, entsprechende Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung bietet das BEW an.