Man unterscheidet zwischen:
1.)
Ausbildungsbetrieben, die Ausbildungen zum Erwerb der Lizenz für Berufsflugzeugführer und Instrumentenflugberechtigung anbieten.
Wenn Sie eine solche Flugschule gründen wollen, ist für die Schulgenehmigung das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig zuständig (Tel.: 0531 / 2355 - 0).
2.)
Registrierten Ausbildungseinrichtungen, die nur den Erwerb der Privatpilotenlizenz anbieten wie Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer.
Wenn Sie eine solche Ausbildungseinrichtung gründen wollen, so ist die jeweilige Luftfahrtbehörde des Landes zuständig.
In den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln die
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 - Luftverkehr
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
In den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster die
Bezirksregierung Münster
Dezernat 68 - Luftverkehr
Postfach
48128 Münster
Hierauf kommt es für die nachfolgende Genehmigung insbesondere an:
die persönliche Eignung des gesamten Ausbildungspersonals
die praktische Ausbildung von Luftfahrern erfordert die entsprechende Lehrberechtigung
Nachweis geeigneter Unterrichtsräume und Lehrmittel
Benennung eines Ausbildungsschwerpunktes und Vorlage des entsprechenden Platzhaltereinverständnisses
Vorlage von Ausbildungsbüchern zur Beschreibung des Ausbildungs- und Flugbetriebes und der technischen Abläufe
Gerd Bäumer
68 (Dezernat 68: Luftverkehr)
E-Mail an Ansprechpartner/in Gerd Bäumer
Tel.: 0211-475-3704
Fax: 0211-475-3980
