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Verkehr - Luftfahrtpersonal
 

 
 

10.12.2007

Informationen für Flugschulen

Man unterscheidet zwischen:

1.)
Ausbildungsbetrieben, die Ausbildungen zum Erwerb der Lizenz für Berufsflugzeugführer und Instrumentenflugberechtigung anbieten.
Wenn Sie eine solche Flugschule gründen wollen, ist für die Schulgenehmigung das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig zuständig (Tel.: 0531 / 2355 - 0).

2.)
Registrierten Ausbildungseinrichtungen, die nur den Erwerb der Privatpilotenlizenz anbieten wie Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer.
Wenn Sie eine solche Ausbildungseinrichtung gründen wollen, so ist die jeweilige Luftfahrtbehörde des Landes zuständig.

In den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln die

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 - Luftverkehr
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

In den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster die

Bezirksregierung Münster
Dezernat 68 - Luftverkehr
Postfach
48128 Münster

Hierauf kommt es für die nachfolgende Genehmigung insbesondere an:

  • die persönliche Eignung des gesamten Ausbildungspersonals

  • die praktische Ausbildung von Luftfahrern erfordert die entsprechende Lehrberechtigung

  • Nachweis geeigneter Unterrichtsräume und Lehrmittel

  • Benennung eines Ausbildungsschwerpunktes und Vorlage des entsprechenden Platzhaltereinverständnisses

  • Vorlage von Ausbildungsbüchern zur Beschreibung des Ausbildungs- und Flugbetriebes und der technischen Abläufe