Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teilt mit Erlass vom 10.03.2009 (Aktenzeichen: LR24/6171.4/0) mit:
"Durch Bekanntmachung der Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten (Flugzeug, JAR-FCL 1 deutsch), veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 27. Januar 2009, wurde festgelegt, dass die Lizenz führende Stelle durch den Lehrberechtigten über den Eintrag (Verlängerung einer SEP/TMG Klassenberechtigung) schriftlich in Kenntnis gesetzt werden soll.
In der Vergangenheit gab es wiederholt Nachfragen von Fluglehrern, welche Inhalte im Übungsflug enthalten sein sollten. Um hier eine Klarstellung zu erzielen und eine bundesweit einheitliche Lösung anzubieten, empfehlen wir, das angehängte Formblatt zu verwenden.
In dem Formblatt (Inhalte des Übungsfluges, Abschnitt 1 bis 4) sind alle relevanten Elemente berücksichtigt, die bisher auch in den Prüfungsprotokollen PPL(A) CR/TR verwendet wurden."
Das Land Nordrhein-Westfalen kommt der Empfehlung des Bundes nach und führt das Formblatt für die Verlängerung der Klassenberechtigungen SE piston (land), SE piston (sea) und TMG mit sofortiger Wirkung ein. D.h., jede Verlängerung der o.g. Klassenberechtigungen ist ab sofort mit diesem Formblatt zu dokumentieren und der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, zuzuleiten. Hierbei ist es unerheblich, ob das Formblatt per Email, Telefax oder auf dem Postweg zugestellt wird.
Das Formular finden Sie auch unter der Rubrik Service im Downloadkiosk (Formulare). Den Erlass des Bundesministeriums finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Dezernat 26 / Luftverkehr
Macke-Gieseking Wolfgang
26 (Dezernat 26: Luftverkehr)
E-Mail an Ansprechpartner/in Macke-Gieseking Wolfgang
Tel.: 0211-475-5218
Fax: 0211-475-5958
