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OSiP: Ein eGovernment-Verfahren der Bezirksregierung Düsseldorf |
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Nach den Terroranschlägen in den USA vom 11.09.2001 wurden u.a. durch den Art. 19 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes die Sicherheitsbestimmungen an den deutschen Flughäfen verschärft. Als ein wesentlicher Teil wurde das Verfahren zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen vor Ausstellung eines Flughafenausweises zum Betreten der sicherheitsempfindlichen und nicht allgemein zugänglichen Bereiche in den Flughäfen durch das Luftsicherheitsgesetz neu geregelt. In Zuge dieser Überprüfung muss die Bezirksregierung Düsseldorf mittlerweile alle zwei Jahre zu den jeweiligen Ausweisinhabern die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden sowie das Bundeszentralregister zu strafrechtlich relevanten oder sonstigen Erkenntnissen in den letzten 10 Jahren befragen. Die Überprüfung trägt den unabdingbaren Sicherheitserfordernissen des Luftverkehrs Rechnung und berücksichtigt gleichzeitig das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung, da der Betroffene mit der Antragstellung der Überprüfung zustimmt. Die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftsicherheitsbehörde muss nunmehr auf der Grundlage des § 7 LuftSiG für alle Antragsteller an den Flugplätzen Düsseldorf, Köln/Bonn, Mönchengladbach, Weeze und bundesweit für alle Lufthansa- und LTU-Angehörigen jährlich ca. 140.000 Anträge bescheiden, um die Arbeitsfähigkeit der Flughäfen nicht zu gefährden. Um diese Anforderungen zeitnah erfüllen zu können, wurde das eGoverment-Verfahren OSiP im Dezernat 26 - Luftverkehr - eingeführt, mit dessen Hilfe es möglich ist, die Bearbeitung vorwiegend IT-gestützt abzuwickeln. Bei der Entwicklung der Software ist es gelungen, die vielfältigen Beteiligten (u.a. Flughafenausweisstelle, Luftfahrtbehörde , Landeskriminalamt, Verfassungsschutz beim Innenminister) in die automatisierten Abläufe zu integrieren. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Informations-Faltblatt zu OSiP: |
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Macke-Gieseking Wolfgang
26 (Dezernat 26: Luftverkehr)
E-Mail an Ansprechpartner/in Macke-Gieseking Wolfgang
Tel.: 0211-475-5218
Fax: 0211-475-5958

