Der Bürgerbus als kleinste und preiswerteste Bedienungsform für den ÖPNV in Zeiten und Räumen geringerer Verkehrsnachfrage erfreut sich mittlerweile auch in unserem Bezirk immer größerer Beliebtheit. Der in Kevelaer ansässige Dachverband Pro Bürgerbus NRW berät und unterstützt die bestehenden und neu gegründeten Bürgerbusvereine. Die Bezirksregierung Düsseldorf fördert die erstmalige Beschaffung oder die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges mit einmalig 32.000.- €, sowie die Organisationskosten des Bürgerbusvereinsmit jährlich 5.000.-€..
Systembeschreibung:
Der Bürgerbus wird als Linienverkehr nach § 42 PBefG konzessioniert. Linienweg, Haltestellen und Fahrplan sind wie bei regulären Linienverkehren festzulegen.
Die Bedienung erfolgt mit Kleinbussen (max. 8 Fahrgastplätze) und mit ehrenamtlichen Fahrern / Fahrerinnen.
Es findet entweder der Verbundtarif oder ein vereinfachter gesonderter Bürgerbustarif Anwendung.
Die Rechtsgrundlage für die Förderung ist seit 01.01.2008 der § 14 des Gesetztes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) i.V.m. den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Damit wurde die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Bürgerbusvorhaben in Nordrhein-Westfalen (Bürgerbusförderung NRW)" ersetzt.
Die Antragsformulare sowie die Formblätter für den Verwendungsnachweis finden Sie in unserem Download-Kiosk.
Weitere Informationen zum Thema Bürgerbus erhalten Sie bei Pro Bürgerbus NRW.
Thomas Bladt
25 (Dezernat 25: Verkehr)
E-Mail an Ansprechpartner/in Thomas Bladt
Tel.: 0211-475-3282
Fax: 0211-475-5953
