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Verkehr - Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
 

 
 

12.12.2008

ÖPNV-Pauschalen und sonstige Förderung nach ÖPNVG, Ausgleichsleistungen nach PBefG und SGB IX

Die Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Aufgabenträger (dies sind Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände) durch ÖPNV-Pauschalen und sonstige Förderung jährlich mit einem Gesamtbetrag von fast 500 Mio. €.

Hierin sind enthalten:

• jährliche ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 1 ÖPNVG in Höhe von derzeit rd. 364 Mio. € (45,485 % der landesweiten Pauschale) an den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR AöR). Die Pauschale ist insbesondere zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten SPNV-Angebots an die Eisenbahnunternehmen weiterzuleiten.

• jährliche ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG in Höhe von derzeit rd. 58 Mio. € (ca. 53 % der landesweiten Pauschale). Die Pauschale setzt sich aus der ehemaligen Fahrzeugförderung und der ÖPNV-Aufgabenträgerpauschale zusammen. Mindestens 80 % sind für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten; die übrigen Mittel sind für Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder weiterzuleiten.

• Förderung von Projekten im Rahmen der Sonstigen Förderung nach § 14 ÖPNVG im besonderen Landesinteresse, insbesondere für Bürgerbusvorhaben, landesweite Kompetenzcenter sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Services im ÖPNV (SuS).

• pauschalierte Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV gem. § 12 ÖPNVG an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Die Zuwendung ist zur Förderung von Investitionen des ÖPNV, insbesondere in die Infrastruktur, zu verwenden oder hierfür an Gemeinden, öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Eisenbahnunternehmen sowie juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten. Für die Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse gem. § 13 ÖPNVG NRW erhält der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr als zuständige Bewilligungsbehörde die Mittel unmittelbar vom Land NRW. Weitere Informationen zur ÖPNV-Investitionsförderung gem. §§ 12 und 13 ÖPNVG finden Sie bei dem zuständigen Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR AöR).


Ausführliche Informationen zur ÖPNV-Pauschale (§ 11 ÖPNVG NRW) finden Sie hier. Die ÖPNV-Investitionsförderung (§§ 12 und 13 ÖPNVG NRW) ist hier ausführlich dargestellt.

 

Hinzu kommen Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen mit einem jährlichen Gesamtbetrag von über 56 Mio. €:

• Ausgleichszahlungen für die vergünstigte Beförderung von Schülern, Studenten und Auszubildenden nach § 45a PBefG an die Verkehrsunternehmen.

• Ausgleichszahlungen für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach § 148 SGB IX.

 

Rechtliche Grundlagen und Antragsformulare finden Sie in unserem Download-Kiosk.
Weitere ausführliche Informationen zu Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr (§ 45a PBefG) finden Sie hier.