Die Bezirksregierung ist zuständige Behörde zur Genehmigung von Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz, Zustimmung zu Beförderungsbedingungen und -entgelten im Linienverkehr, zur Aufsicht über Verkehrsunternehmen und zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz , falls gegen die Vorschriften des PBefG verstoßen wird.
Unter diese Zuständigkeiten fallen auch die Genehmigungen von grenzüberschreitendem Linienverkehr für die deutsche Teilstrecke, wenn die Linie ihren Ausgangspunkt im Regierungsbezirk Düsseldorf hat.
Darüber hinaus genehmigen wir Sonderformen des Linienverkehrs nach dem PBefG und Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach dem PBefG.
Im Rahmen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erteilen wir Ausnahmegenehmigungen und ahnden Ordnungswidrigkeiten.
Download von Antragsunterlagen siehe Download-Kiosk
Eine Übersicht der bestehenden Buslinienkonzessionen kann in der Tabelle "Linienkonzessionen nach § 42 PBefG im Regierungsbezirk" eingesehen werden. Damit haben Interessenten die Möglichkeit, sich um auslaufende Linienkonzessionen zu bewerben. Genehmigungsanträge können frühestens 12 Monate vor Ablauf der Genehmigungsdauer gestellt werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die gesetzlichen Fristenregelungen des § 15 Abs. 1 Sätze 2-4 PBefG.
Links zu anderen Organisationen des gewerblichen Personenverkehrs:
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Verbände und Organisationen:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV
UITP (Internationale Vereinigung der Öffentlichen Transportunternehmen)
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer BDO
Verband Nordrhein - Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO)
Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V (bzp)
Fahrplanauskünfte :
Fahrgastverband PRO BAHN mit weltweiter Fahrplanauskunft
Christian Wermter
E-Mail an Ansprechpartner/in Christian Wermter
Tel.: 0211 475-3284
Fax: 0211 475-5953
