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Verkehr - Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
 

 
 

03.07.2008

Sicherheit und Service / §14 ÖPNVG NRW

Um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen, fördert das Land NRW auf der Grundlage von § 14 des Gesetztes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) den projektbezogenen Personaleinsatz und Sachmittel sowie landesweite Kompetenzcenter. Die Förderung weiterer Maßnahmen, die die Qualität, die Sicherheit und den Service im ÖPNV erhöhen, ist möglich.

Über die laufenden Maßnahmen der Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Aufgabenträger hinaus gibt es im Rahmen dieser Förderung Pilotprojekte. Sie dienen der landesweiten Erprobung neuer Ideen für mehr Qualität, Sicherheit und Service im ÖPNV. Beispielhaft zu nennen sind die Projekte S-BahnPlus, NachtExpressPlus, Landesweite Nahverkehrsauskunft, der Einsatz von ZugCafes, Bahnhofspatenschaften, Combicar, verkehrspädagogische Projekte oder die landesweiten Ticketangebote.

Rechtliche Grundlagen und Antragsformulare finden Sie in unserem Download-Kiosk, weitere Informationen im Fachportal Nahverkehr NRW (hier).