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Verkehr - Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
 

 
 

22.12.2011

Strassenbahn- und Eisenbahnangelegenheiten, Seilbahnen

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für Planfeststellung und Genehmigung für Bau und Linienführung des öffentlichen Verkehrs in ihrem Bezirk zuständig. Weiter genehmigt sie private Anschlussbahnen.

Im Einzelnen werden folgende Aufgaben bearbeitet:

1. Eisenbahnen

  • Durchführung von Anhörungsverfahren für Planfeststellungsverfahren bundeseigener Eisenbahnen im Rahmen des AEG mit Durchführung von Erörterungsterminen und Erstellen von Abgabeberichten an das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde.

  • Durchführung von Planfeststellungsverfahren für nichtbundeseigene Eisenbahnen im Rahmen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG).

  • Durchführung von Verfahren für private Anschlussbahnen und Anschlussgleise nach dem AEG.

In diesem Aufgabenbereich sind u. a. auch die Anhörungsverfahren für die sog. "Betuwe-Linie" zu bearbeiten. Zurzeit liegen der Bezirksregierung Düsseldorf drei Anträge (Planfeststellungsabschnitte "1.1 Oberhausen", "3.1 Rees-Haldern" und "3.3  Emmerich-Praest") für den Beginn der Anhörungsverfahren vor. Die Anträge werden zunächst bei der Bezirksregierung vorgeprüft und anschließend in den betroffenen Gemeinden für jedermann zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung der Unterlagen des Abschnitts 3.1 beginnt am 10.01.2012, die anderen Abschnitte werden sukzessive folgen.

2. Straßenbahnen

  • Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Bau und Linienführung von Straßenbahnen nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Dazu gehören Beratung der Antragsteller, Prüfung der Anträge, Durchführung der Anhörungen, Ausfertigung der Planfeststellungsbeschlüsse und der Genehmigungen zum Bau der Betriebsanlagen.

  • Erteilung von Genehmigungen für Bau und Linienführung von Straßenbahnen nach den Vorschriften des PBefG, sofern die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich ist. Dazu gehören Beratung der Antragsteller, Prüfung der Anträge, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Ausfertigung der Genehmigung.

3. Seilbahnen

  • Durchführung von Planfeststellungsverfahren für den Bau von Seilbahnen nach dem Seilbahngesetz NRW (SeilbG NRW).