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Verkehr - Schifffahrt / Schiffsverkehr / Häfen
 

 
 

30.11.2009

Gewässer und Ruhrschifffahrt

Die Gewässer und Ruhrschifffahrt umfasst folgende Aufgabenschwerpunkte:

Gewässerausbau

Zu den Gewässern 1. Ordnung in unserem Dienstbezirk zählen Ruhr, Lippe, Westdeutsche Kanäle, Rheinhäfen und Rheinberger-Altrhein. Hier befassen wir uns mit allem, was das Gewässer betrifft.
Dies sind Gewässerausbauverfahren, so dass Anlegen oder Beseitigen von Hafenbecken oder Deichen, das Errichten oder Verändern von Talsperren oder das Erstellen eines Gewässers. Darüber hinaus werden alle Anlagen in und an Gewässern (z.B. Steganlagen) oder in Überschwemmungsgebieten betrachtet. Der Rheinstrom liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 54.
Für die untergeordneten Gewässer findet eine fachliche Unterstützung der Genehmigungsbehörden wie der Unteren Wasserbehörden und der Bezirksregierung Düsseldorf statt.

Planungen und Konzepte

Für den Abschnitt zwischen Harkortsee und Mündung in den Rhein wird ein Ruhrauenkonzept zur ökologischen Verbesserung des Gewässers und seiner Aue erarbeitet.

Für die gesamte Ruhr wird ein Hochwasseraktionsplan Ruhr aufgestellt, in dem mögliche Gefährdungen durch Hochwasser aufgezeigt und Maßnahmen zu deren Eindämmung herausgearbeitet werden. Für sämtliche Gewässer im Dienstbezirk werden Gewässergüte- und Gewässerstrukturgütekarten erarbeitet und die hierfür notwendigen Grundlagen erhoben.

Ruhrschifffahrt

Im Bereich der Ruhrschifffahrt sind wir einem Straßenverkehrsamt ähnlich. Wir
• vergeben und weisen Bootsliegeplätze aus
• genehmigen Regatten und Veranstaltungen auf der Ruhr und den Stauseen
• stellen Schifferpatente aus
• nehmen Mietboote, Fähren und Fahrgastschiffen ab und
• registrieren u.a Sportboote.

Landesgrundbesitz

Wir verwalten über 700 Hektar landeseigener Grundstücke, Land- und Wasserflächen. Wir schließen Pacht- oder Nutzungsverträge mit Dritten zur Errichtung von Steganlagen, Dükern oder zur Nutzung als Weide- oder Campingfläche.

Ruhrunterhaltung

Die Ruhr als Wasserstraße und ökologischer Lebensraum ist von der Schlossbrücke in Mülheim bis zum Wehr des Harkortsees von uns zu unterhalten. Hierzu gehört das Austonnen der Schifffahrtsrinne, das Setzen von Schifffahrtszeichen, die Errichtung und Unterhaltung von Schleusen, Bootsgassen und Fischpässe. Die ökologische Verträglichkeit der einzelnen Maßnahme steht im Mittelpunkt aller Unterhaltungsarbeiten.

Mehr Infos zum Thema:

Befahren der Ruhr
Ruhrauenkonzept
Hochwasseraktionsplan