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Verkehr - Straßenrecht/-verkehrsrecht
 

 
 

12.12.2011

Baustellen auf Bundesautobahnen

Baustellen auf Bundesautobahnen

Die Bezirksregierung ist Straßenverkehrsbehörde für Bundesautobahnen und gemäß §  45 StVO Abs. 2 für die Anordnung von Baustellen sog. Dritter zuständig. Dies sind Bauarbeiten, die i.d.R.nicht im Auftrag des Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Strassen NRW) durchgeführt werden.

Für Arbeiten auf den Bundesautobahnen im Regierungsbezirk Düsseldorf senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag inklusive der benötigten Verkehrszeichenpläne per E-Mail oder Fax an:

Der Antrag ist schnellstmöglich, spätestens aber 10 Werktage vor Baubeginn einzureichen.