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Verkehr - Straßenrecht/-verkehrsrecht
 

 
 

08.01.2009

Fahrerlaubnisangelegenheiten

Die Bezirksregierung übt die Fachaufsicht über die örtlichen Fahrerlaubnisbehörden des Bezirks, die erster Ansprechpartner u.a. bei Erteilung, Umschreibung und Verlängerung von Fahrerlaubnissen sind, aus.

Darüber hinaus ist die Bezirksregierung für folgende Sachgebiete zuständig:

  • Ausnahmegenehmigungen im Bereich des Fahrerlaubnisrechts
  • Durchführung des Verfahrens für die Zulassung und Anerkennung von amtlich anerkannten Prüfern und Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Anerkennung von Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 68 FeV

 

Aufgrund des Bürokratieabbaugesetzes II vom 09.Oktober 2007 ist die Aufgabe der Bezirksregierung als Widerspruchsbehörde für Verwaltungsakte, die in Fahrerlaubnisangelegenheiten während des Zeitraums vom 01.November 2007 bis zum 31.Oktober 2012 bekannt gegeben werden, entfallen.

 

Ansprechpartner:

 Dezernent:  Herr Hamacher

 Tel.: 0211-475-3216

 Sachbearbeiter:  Herr Fritzsche

 Tel.: 0211-475-3234

   Herr Bohse

 Tel.: 0211-475-3734