„Wir machen die digitale Infrastruktur des Landes zukunftsfest“ Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Die Landesregierung in NRW setzt sich prioritär für einen beschleunigten Digitalisierungsprozess im Lande ein. Insbesondere die Bereiche Wirtschaft, Bildung und öffentliche Verwaltung sollen kurz- bis mittelfristig Voraussetzungen erhalten, die diesen Prozess maßgeblich fördern. Ein wichtiger Schritt hierzu sind hochleistungsfähige Breitbandnetze – auch Gigabitnetze genannt, die NRW bis 2025 flächendeckend realisiert haben möchte. Die Geschäftsstellen Gigabit.NRW sind Ihre kompetenten Partnerinnen für alle Fragen der Förderung.
Ihre Ansprechpersonen im Regierungsbezirk Düsseldorf
Zur Beschleunigung des Ausbaus von gigabitfähigen Netzen erstellt die Landesregierung einen Gigabit Masterplan.NRW, der auf Maßnahmen zur Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus und, wo dieser nicht greift, auf Förderung von gigabitfähigen Netzen, setzt. Ein wichtiger Baustein dieses Masterplans.NRW sind die Geschäftsstellen Gigabit.NRW bei den fünf Bezirksregierungen, die die Kommunen beim geförderten Ausbau des schnellen Internets begleiten und die verantwortlich für die Umsetzung der Förderung sind. Weiterlesen
Angesichts der Covid-19-Pandemie gewährt das Land Nordrhein-Westfalen eine digitale Sofortausstattung an Schulen, die zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte und der Erstellung professioneller Online-Lehrangebote von allen Schulträgern genutzt werden kann.
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Der DigitalPakt Schule ist ein bundesweites Förderprogramm. In Nordrhein-Westfalen werden mit Unterstützung aus Mitteln des Bundes nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen für Maßnahmen an Schulen und Regionen Fördermittel gewährt.
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Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Lehrkräften an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen durch Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen dienstlichen Endgeräten sowie die Lehrkräfte bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten zu unterstützen.
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