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Wirtschaft - Konjunkturpaket II
 

 
 

04.04.2012

Allgemeines zum Konjunkturpaket II

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch vor Deutschland nicht Halt gemacht. Deshalb hat die Bundesregierung am 5.11.2008 und am 20.2.2009 zwei Konjunkturpakete geschnürt. Die beiden Konjunkturpakete umfassen Zukunftsinvestitionen, Arbeitsmarktmaßnahmen und Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger.

Großes Interesse hat die Umweltprämie (im Volksmund auch Abwrackprämie genannt) für Kraftfahrzeuge geweckt. Ein Betrag von fünf Milliarden Euro wurde nach dem Windhundprinzip zur Verfügung gestellt, um die Automobilbranche auf Hochtouren zu bringen. Allerdings gab es von der ersten Stunde an auch kritische Stimmen zu diesem Projekt. Unter den ökonomischen Aspekten war es vor allem das Argument, dass nach einer kurzfristig enormen Nachfragesteigerung der Abnehmermarkt gesättigt und dementsprechend eine Durststrecke folgen würde. Außerdem wurde die finanzielle Belastung zukünftiger Generationen durch die zusätzlich aufgenommenen Mittel problematisiert.

Eine ähnliche Diskussion löste eine weitere Maßnahme im Rahmen des Konjunkturpakets II aus, nämlich die Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand, ein Fördertopf des Bundes von zehn Milliarden Euro für Kommunen und Länder. Einschließlich der Anteile von Kommunen und Ländern werden Investitionen von 13,3 Milliarden Euro möglich. Im Unterschied zur Umweltprämie ermöglichen die Zukunftsinvestitionen einen planmäßigen Einsatz der Mittel; es findet kein Windhundrennen statt. Vielmehr stehen in Nordrhein-Westfalen in Abhängigkeit zu klar definierten Bezugsgrößen (Schülerzahlen, Einwohner etc.) feste Beträge für Kommunen, Landschaftsverbände und Krankenhäuser fest, die zudem in einem Zeitraum von knapp zwei Jahren für Maßnahmen verplant und in insgesamt knapp drei Jahren verausgabt werden sollen. Trotz dieser vereinfachten und transparenten Herangehensweise sind auch die Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand nicht von Diskussionen verschont geblieben. So wird insbesondere die Zukunftsbelastung thematisiert.

Gefördertes Bauprojekt

Bauschild für eine Maßnahme aus dem Konjunkturpaket II: Salzmann - Schule in Duisburg

 

Im Regierungsbezirk Düsseldorf stehen insgesamt 628 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon entfallen auf Kommunen 578 Millionen Euro, von denen 65 % für Maßnahmen im Bildungsbereich und 35 % für Infrastrukturmaßnahmen bereit gestellt werden. Zu den Bildungsmaßnahmen gehören Kindergärten, Schulen und Weiterbildungsstätten. Die Infrastrukturmaßnahmen umfassen den Lärmschutz bei kommunalen Straßen, den Städtebau, Informationstechnologie sowie sonstige Infrastrukturmaßnahmen. Ein besonderes Schwergewicht bilden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere die energetische Sanierung von Schulen. Den Krankenhäusern direkt zugeordnet werden weitere 49 Millionen Euro. Eine besondere Flexibilität wird durch eine Mitteltauschbörse beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen erreicht, die es ermöglicht, dass Kommunen Mittel aus den beiden Töpfen tauschen. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass auf Landesebene das Verhältnis von 65 % zu 35 % gewährt bleibt. Zusätzlich zu den genannten Mitteln, die über die Bezirksregierung Düsseldorf gezahlt werden, gibt es weitere Mittel für Hochschulen und Forschung.

 

Für viele Kommunen ist das Konjunkturpaket II eine willkommene Finanzierungsquelle. Kommunen mit unausgeglichenem Haushalt, sogenannte HSK-Kommunen (Haushaltssicherungskonzept-Kommunen), und überschuldete Kommunen geraten in der Regel nicht in den Genuss von Fördermaßnahmen,  weil sie nicht in der Lage sind, den geforderten Eigenanteil – und sei er noch so klein -zu erbringen. Im Rahmen des Konjunkturpakets II können sie nun doch Investitionen vornehmen. Dies ist einer besonderen Regelung zur Finanzierung und Tilgung der Fördermittel geschuldet.  Das Land NRW hat ein Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ geschaffen, aus dem sowohl der Anteil des Landes erbracht als auch der Anteil der Kommunen vorgestreckt wird. Es entfällt damit die Notwendigkeit für Nothaushaltskommunen, bereits bei Inangriffnahme einer Maßnahme einen Eigenanteil aufzubringen. In den Haushaltsjahren 2012 bis 2021 werden dann die kommunalen Eigenanteile beglichen, allerdings nicht als Ausgabe, sondern als pauschaler Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz.

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Modernisierung des Grillo-Theaters Essen

 

Der Bund und das Land NRW haben eine Reihe von Nebenbedingungen geschaffen, die eine Beschleunigung der Investitionen gewährleisten sollen. Dazu gehören u. a. eine vereinfachte Vergabe sowie haushaltsrechtliche Vereinfachungen. So mussten die Kommunen für das Haushaltsjahr 2009 keine Nachtragshaushalte für die zusätzlichen Investitionen verabschieden. Die Rechte der Räte und Gemeindevertretungen blieben dennoch gewahrt, da alle Maßnahmen von diesen beschlossen werden mussten. Begleitet wird der Investitionsprozess durch eine weitgehende Transparenz. Alle Maßnahmebeschreibungen sind für Bürgerinnen und Bürger auf den Internetseiten des Innenministeriums einsehbar. Über die Vergabe unterrichten die Kommunen.  Die gemeldeten Maßnahmen werden von der Bezirksregierung lediglich auf Plausibilität geprüft. Die Anmeldung erfolgt EDV-technisch.

Trotz dieser Beschleunigung  kam vereinzelt Kritik auf, da die finanziellen Auswirkungen nicht so schnell wie vielfach erwartet spürbar waren. Bei den Fördermitteln des Konjunkturpakets handelt es sich jedoch nicht um Mittel, die vorab ausgezahlt werden. Vielmehr bedarf es zunächst der Planung und Willensbildung in den kommunalen Verwaltungen und Gemeindevertretungen. Es schließt sich das vereinfachte Vergabeverfahren an. Nach Beendigung einzelner Gewerke erteilen die Handwerker dann die Rechnungen an die Kommunen. Die Mittel werden von den Bezirksregierungen innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Mittelabruf durch die Kommunen überwiesen.

Zum 31. Dezember 2010 waren Maßnahmen von 627 Millionen Euro angemeldet, d. h. es waren alle Gesamtfördermittel des Regierungsbezirks Düsseldorf verplant

Die Mittelabrufe beliefen sich zum 31. Dezember 2011 auf 626 Millionen Euro oder rund 100 % der Gesamtfördermittel. Zum 31.12.2011 mussten alle Maßnahmen beendet sein. Die Beendigungsanzeigen werden in den ersten Monaten des Jahres 2012 eingereicht.