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Wirtschaft - Vergabekammer
 

 
 

26.11.2009

Übersicht

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Themen :

 

Rechtsgrundlagen des Nachprüfungsverfahrens

 

Zuständigkeit der Vergabekammer

In welchen Fällen kann die Vergabekammer angerufen werden?

Wohin kann man sich wenden, wenn die Vergabekammer nicht zuständig ist?

 

Schwellenwerte

 

Zulässigkeit eines Antrages

Antragsbefugnis - wer kann einen Nachprüfungsantrag stellen ?

Formale Voraussetzungen - wie muss der Antrag aussehen ?

 

Rügepflicht

Wen trifft sie, was muss beachtet werden?

Was hat mit einer Rüge zu geschehen?

 

Wirkung der Zustellung

Suspensiveffekt

 

Ablauf des Verfahrens

Was geschieht nach Eingang des Antrages damit in der Vergabekammer ?

Mit welchen Verfahrenshandlungen oder Verfahrensschritten müssen die Beteiligten rechnen?

Wie schnell können sie mit einer Entscheidung rechnen ?

(Amtsermittlung und Verfahrensförderungspflicht der Beteiligten, Beiladung , Akteneinsicht, mündliche Verhandlung, 5-Wochen-Frist)

 

Entscheidung der Vergabekammer

 

Antrag auf Gestattung des Zuschlages

Gibt es für den öffentlichen Auftraggeber Wege, vor der Entscheidung der Vergabekammer den Zuschlag zu erteilen ?

 

Rechtsweg und Rechtsmittelfrist nach Entscheidung der Vergabekammer

Sofortige Beschwerde

 

Kosten des Verfahrens

Was kostet das Verfahren vor der Vergabekammer ?

Und wer bezahlt das ?

 

 

Bitte beachten :

Die hier zu findenden Informationen sollen lediglich eine Orientierung für Vergabestellen und Rechtsschutz suchende Bieter geben, sind keine wissenschaftlich vollständige Aufbereitung der angesprochenen Themen und ersetzen keine eigene juristische Prüfung im Einzelfall.