In welchen Fällen kann die Vergabekammer angerufen werden?
Wohin kann man sich wenden, wenn die Vergabekammer nicht zuständig ist?
Antragsbefugnis - wer kann einen Nachprüfungsantrag stellen ?
Formale Voraussetzungen - wie muss der Antrag aussehen ?
Wen trifft sie, was muss beachtet werden?
Was hat mit einer Rüge zu geschehen?
Suspensiveffekt
Was geschieht nach Eingang des Antrages damit in der Vergabekammer ?
Mit welchen Verfahrenshandlungen oder Verfahrensschritten müssen die Beteiligten rechnen?
Wie schnell können sie mit einer Entscheidung rechnen ?
(Amtsermittlung und Verfahrensförderungspflicht der Beteiligten, Beiladung , Akteneinsicht, mündliche Verhandlung, 5-Wochen-Frist)
Gibt es für den öffentlichen Auftraggeber Wege, vor der Entscheidung der Vergabekammer den Zuschlag zu erteilen ?
Sofortige Beschwerde
Was kostet das Verfahren vor der Vergabekammer ?
Und wer bezahlt das ?
Bitte beachten :
Die hier zu findenden Informationen sollen lediglich eine Orientierung für Vergabestellen und Rechtsschutz suchende Bieter geben, sind keine wissenschaftlich vollständige Aufbereitung der angesprochenen Themen und ersetzen keine eigene juristische Prüfung im Einzelfall.
Angelika Nauels
Vergabekammer
E-Mail an Ansprechpartner/in Angelika Nauels
Tel.: 0211 475-3131
Fax: 0211 475-3989
