Als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Frau Röckinghausen Tel.: 0211 475 2261
susanne.roeckinghausen@brd.nrw.de
Frau Alnoch-Buber Tel.: 0211 475 1274
barbara.alnoch-buber@brd.nrw.de
Frau Herzberg Tel : 0211 475 2274
roswitha.herzberg@brd.nrw.de
Herr Kendelbacher Tel.: 0211 475 2773
h.-joachim.kendelbacher@brd.nrw.de
Herr Schmitt Tel.: 0211 475 2273
thomas.schmitt@brd.nrw.de
Unser Anliegen ist es, Sinn und Zweck und Ablauf eines Disziplinarverfahrens sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten darzustellen und über das Mittel einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu informieren.
Diese Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Disziplinarverfahren – suggeriert zunächst eine Negativhandlung der Behörde gegen eine Beamtin bzw. einen Beamten.
Ziel des Disziplinarverfahrens ist es aber nicht, ausschließlich erzieherisch auf den Beamten einzuwirken; es dient ebenso dem Zweck, die Beamtin bzw. den Beamten vor Angriffen von außen zu schützen und sie bzw. ihn gezielt aus dem Focus der Öffentlichkeit zu nehmen. Der Dienstherr muss insoweit seiner Fürsorgepflicht Genüge tun. Somit hat ein Disziplinarverfahren gegen eine Beamtin bzw. einen Beamten auch eine Schutzfunktion zu erfüllen.
Ein Disziplinarverfahren wird immer eingeleitet, wenn der Verdacht eines Dienstvergehens besteht.
Wann liegt ein Dienstvergehen vor?
Die Einheit des Dienstvergehens
Wie verhalte ich mich als Vorgesetzte/r?
Die wichtigsten Dienstpflichten im Überblick
Ablauf eines Disziplinarverfahrens
Rechte und Pflichten der betroffenen Beamtinnen und Beamten
Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen
Merkblatt für Erziehungsberechtigte minderjähriger Zeuginnen und Zeugen
Merkblatt für Zeuginnen und Zeugen
Was ist eigentlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Barbara Alnoch-Buber
11 (Dezernat 11: Personalangelegenheiten)
E-Mail an Ansprechpartner/in Barbara Alnoch-Buber
Tel.: 0211 475-1274
