Müllverbrennungsanlage (Symbolbild)

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BImSchG zum Ausnahmeantrag nach § 24 der 17. BImSchV der Firma Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein GmbH in Oberhausen

Offenlage vom 04. Juni 2026 bis zum 04. Juli 2026

Die Firma GMVA Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein GmbH, Liricher Straße 121, 46049 Oberhausen, hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Überwachungsbehörde einen Antrag gemäß § 24 der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (17. BImSchV) auf Erteilung einer Ausnahme für den im Jahresmittel einzuhaltenden Emissionsgrenzwert von Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid, an den vier Verbrennungslinien der Abfallverbrennungsanlage am Standort in 46049 Oberhausen, Buschhausener Straße 156 (Gemarkung Oberhausen, Flur 5 und 6, Flurstück 35, 156, 158, 165, 166, 193, 229, 238, 241, 242, 244, 246) eingereicht. Gegenstand des vorliegenden Antrags sind im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • Antrag für die Ausnahme vom Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 100 mg/m³ gemäß § 10 der 17. BImSchV
  • Gestaffelte Anpassung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid zur zukünftigen Einhaltung des nach § 10 Abs. 1 der 17. BImSchV gültigen Grenzwertes
  • Beschreibung der Gründe für die Notwendigkeit der beantragten Ausnahme

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