Bahnhof (Symbolbild)

Reaktivierung der ehemaligen Grubenanschlussbahn der Zeche Friedrich-Heinrich (Bergwerk West) von Moers-Rheinkamp bis Kamp-Lintfort

Offenlage vom 03. Juli 2026 bis zum 16. Juli 2026

Auf Antrag der Niederrheinbahn GmbH ist mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25 (Verkehr, Sachbereich Schiene) vom 08.06.2026, Aktenzeichen: 25.17.01.02-26/8-24 der Plan für das o.a. Vorhaben gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 73 ff Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden.

Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt 1 umfasst die Errichtung eines Gleisbogens im Bahnhof Moers-Rheinkamp und die Nutzung der nachfolgend vorhandenen Strecke bis Kamp-Lintfort (Hp Kattenstraße – künftig: Hp Kamp-Lintfort Süd) als Niederrheinbahn einschließlich der Verlagerung des Bahnübergangs (BÜ) „Eisenbahnfreunde“ und des Rückbaus der BÜ „RAG“ und BÜ „Vinnstraße“. Eine Elektrifizierung der Strecke erfolgt nicht, da batteriebetriebene Züge zum Einsatz kommen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss wird gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG NRW ortsüblich bekanntgegeben. Der Planfeststellungbeschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung und die Planunterlagen sind für die Dauer von zwei Wochen auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf, der Städte Kamp-Lintfort und Moers digital sowie bei der Stadtverwaltung Kamp-Lintfort physisch zugänglich. Hierzu erfolgte eine ortsübliche Bekanntmachung durch die Städte Kamp-Lintfort und Moers.

Unterlagen