Baustellensicherheit (Smbolbild)

Sicherheit auf Baustellen

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Aufgaben der Baustellensicherheit

Das Sachgebiet Baustellensicherheit ist für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen zuständig. Hierbei wird die Einhaltung von Regeln durch die Menschen, die auf Baustellen arbeiten, überprüft.

Geöffnet Konfigurationseinstellungen

Werden Mängel festgestellt ist nicht selten die Sicherheit gefährdet. Dann werden von uns Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit getroffen.

Leider passieren trotzdem immer wieder Unfälle auf Baustellen. Diese werden je nach Schwere durch das Sachgebiet Baustellensicherheit untersucht.

Beschwerden von Jedermann über unsichere Arbeitsplätze werden anonym bearbeitet und tragen stark zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei.

Die Unterstützung von Arbeitgebern bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen soll in jedem Fall zunächst durch die vorgeschriebenen betriebsinternen Fachleute wie zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt erfolgen. Für Fragen die darüber hinaus eine Beratung durch das Sachgebiet Baustellensicherheit erfordern, stehen wir sowohl telefonisch als auch persönlich vor Ort zur Verfügung.

Bauherreninformationen

Die Baustellenverordnung (BaustellV) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz auf Baustellen.

Umsetzungspflichtig ist zunächst der Bauherr, er kann jedoch einen so genannten Verantwortlichen Dritten mit der Umsetzung beauftragen.

Je nach Bauvorhaben sind verschiedene Maßnahmen nach BaustellV zu veranlassen. Dies können die Beauftragung von Koordinatoren (SiGeKo), die Übersendung einer Vorankündigung, die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten sein.

Bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens müssen erste Maßnahmen getroffen werden.

Die Zuordnung dieser Fachbegriffe ist für die Bauherren oft nicht einfach, weshalb wir im Zweifelsfall dringend eine Beratung durch Baufachleute wie zum Beispiel Architekten oder Bauunternehmer empfehlen. Nicht zuletzt, weil bei einer Pflichtverletzung den Bauherren empfindliche Bußgelder drohen.

Die Vorankündigung ist an folgendes Postfach zu senden: 

Baustellenvorankuendigungenatbrd.nrw.de (Baustellenvorankuendigungen[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Asbest

Asbest © Tunatura - stock.abdobe.com

Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Sachkundelehrgängen für den Umgang mit Asbest liegt fortan bei dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW.

Die Asbestanzeige ist an folgendes Postfach zu senden:

Asbestanzeigenatbrd.nrw.de (Asbestanzeigen[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Druckluftverordnung

Druckluft (Symbolbild)

Zum Arbeiten auf Baustellen in Druckluft müssen gemäß Druckluftverordnung bestimmte Konzessionen vorliegen. Die Zuständigkeit liegt fortan bei dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW.

Hilfreiche Links

Hilfreiche Links (Symbolbild)

Kontakt

Kontakt (Symbolbild)