Patient (Symbolbild)

Krankenhausplanung und Krankenhausaufsicht

Informationen zu den Themengebieten Krankenhausförderung, -planung, - aufsicht und weiteren Krankenhausangelegenheiten.

Ärzte während einer Operation (Symbolbild)

Krankenhausförderung

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Das Ziel der Förderung ist die Umsetzung des Krankenhausplanes und die Sicherstellung der Versorgungsaufträge der Krankenhäuser. Die Krankenhäuser erhalten auf Antrag eine jährliche Pauschalförderung für die Errichtung von Krankenhäusern sowie einem Pauschalbetrag für die Wiederbeschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Krankenhauses. Neben den jährlichen Pauschalbeträgen können weitere Fördermaßnahmen beantragt...
Krankenhausflur (Symbolbild)

Krankenhausplanung und Krankenhausaufsicht

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Krankenhausplanung nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) bedeutet die Fortschreibung des Krankenhausplans NRW. Die Krankenhäuser unterliegen nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG) der Rechtsaufsicht. Diese Aufsicht wird durch die Bezirksregierungen wahrgenommen und erstreckt sich auf die Beachtung der für die Krankenhäuser geltenden Rechtsvorschriften, Gesetz...