Patient (Symbolbild) / ©Gorodenkoff Productions OU Krankenhausplanung und Krankenhausaufsicht Informationen zu den Themengebieten Krankenhausförderung, -planung, - aufsicht und weiteren Krankenhausangelegenheiten. Kzenon - stock.adobe.com Krankenhausförderung Inhaltsseite Das Ziel der Förderung ist die Umsetzung des Krankenhausplanes und die Sicherstellung der Versorgungsaufträge der Krankenhäuser. Die Krankenhäuser erhalten auf Antrag eine jährliche Pauschalförderung für die Errichtung von Krankenhäusern sowie einem Pauschalbetrag für die Wiederbeschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Krankenhauses. Neben den jährlichen Pauschalbeträgen können weitere Fördermaßnahmen beantragt... sudok1 - stock.adobe.com Krankenhausplanung und Krankenhausaufsicht Inhaltsseite Krankenhausplanung nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) bedeutet die Fortschreibung des Krankenhausplans NRW. Die Krankenhäuser unterliegen nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG) der Rechtsaufsicht. Diese Aufsicht wird durch die Bezirksregierungen wahrgenommen und erstreckt sich auf die Beachtung der für die Krankenhäuser geltenden Rechtsvorschriften, Gesetz... wichayada - stock.adobe.com Budgetwesen Inhaltsseite Informationen zur Krankenhausfinanzierung. sudok1 - stock.adobe.com Weitere Krankenhausangelegenheiten Inhaltsseite Alle Einrichtungen, in denen Patient(inn)en nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) untergebracht werden, werden regelmäßig von einer unabhängigen Besuchskommission begangen. Diese überprüft, ob die Einrichtungen die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben erfüllen.
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