Krankenhausflur (Symbolbild)

Weitere Krankenhausangelegenheiten

Alle Einrichtungen, in denen Patient(inn)en nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) untergebracht werden, werden regelmäßig von einer unabhängigen Besuchskommission begangen. Diese überprüft, ob die Einrichtungen die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben erfüllen. 

Aufsicht über die Psychiatrischen Krankenhäuser

Aufgabe/Zuständigkeit: Besuchskommission - Überprüfung von psychiatrischen Krankenhäusern (PsychKG) 
Gesetzliche Grundlage, ggf. nur rel. Paragraphen: § 23 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten PsychKG.

 

Überprüfung von psychiatrischen Krankenhäusern - Maßregelvollzug

Aufgabe/Zuständigkeit: Besuchskommission - Überprüfung von psychiatrischen Krankenhäusern (Maßregelvollzug).
Gesetzliche Grundlage, ggf. nur rel. Paragraphen: § 32 Maßregelvollzugsgesetz MRVG i.V.m. § 23 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten PsychKG.