Krankenhausflur (Symbolbild)

Weitere Krankenhausangelegenheiten

Alle Einrichtungen, in denen Patient(inn)en nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) oder nach Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz NRW (StrUG NRW) untergebracht werden, werden regelmäßig von einer unabhängigen Besuchskommission begangen. Diese überprüft, ob die Einrichtungen die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben erfüllen.

Besuchskommission nach PsychKG

Alle Einrichtungen, in denen Patient(inn)en nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) untergebracht werden, müssen regelmäßig von einer Besuchskommission besichtigt werden. Diese überprüft, ob die Einrichtungen die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben erfüllen. Der Besuch findet unangekündigt und für eine Einrichtung nicht planbar mindestens einmal in zwölf Monaten statt.

Pflichtmitglieder der Besuchskommission sind

ein(e) staatliche(r) Medizinalbeamtin/Medizinalbeamter, die/der von der Bezirksregierung gestellt wird,
ein(e) in der Psychiatrie weitergebildete(r) Ärztin/Arzt sowie
ein(e) Jurist/in mit der Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst, die/der von der Bezirksregierung gestellt wird, oder ein(e) Jurist(in) mit der Befähigung zum Richteramt.

An den Besuchen teilnehmen können Vertreter(innen)

der Betroffenen- und Angehörigenorganisationen sowie 
der Gesundheitsämter des betreffenden Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Rechtsvorschrift:
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

Besuchskommission nach StrUG

Das StrUG NRW regelt die Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten (den sogenannten Maßregelvollzug nach den §§ 63, 64 StGB).

Kernaufgaben der Bezirksregierung im Bereich StrUG:

Aufsicht und Überprüfung: Gemäß § 52 StrUG NRW leitet die Bezirksregierung Düsseldorf die staatlichen Besuchskommissionen. Diese Kommissionen überprüfen regelmäßig forensische Einrichtungen im Regierungsbezirk auf die Einhaltung von Patientinnen- und Patientenrechten sowie die rechtmäßige Umsetzung von Freiheitsentzugs- und Sicherungsmaßnahmen.

Rechtsvorschrift: Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW – StrUG NRW)