Therapie (Symbolbild)

Förderung der Arbeit mit Tätern in Fällen häuslicher Gewalt - Täterarbeit -

Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung der Arbeit mit Tätern in Fällen von häuslicher Gewalt in Täterarbeitseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Programms der „Täterarbeit“ werden seitens der Bezirksregierung Düsseldorf sowie des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Unterstützungs- und Beratungsangebote für gewalttätige Männer gefördert.

Ziel der Förderung?

Ziel des Förderprogramms ist die Schaffung eines flächendeckenden und vernetzten Angebots von Maßnahmen der Täterarbeit in Nordrhein-Westfalen. Das Antragsverfahren erfolgt unter Verwendung eines webbasierten Fachverfahrens über Förderung.NRW

Weitere Informationen erhalten Sie hier: 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Arbeit mit Tätern in Fällen häuslicher Gewalt (Täterarbeit)

Das Augenmerk richtet sich hierbei auf die nachhaltige Verhaltensänderung und die Vermeidung weiterer Gewaltausübung. In den Beratungsstellen stehen den Ratsuchenden erfahrene Expertinnen und Experten der Männer- und Gewaltberatung zur Seite. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der „Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit bei häuslicher Gewalt“. Sie stellen sicher, dass die Angebote fallbezogen und in Kooperation mit Frauenhäusern und Fachberatungsstellen stattfinden.