Die Geschäftsstellen der in NRW zugelassenen ÖbVI sind der regionalen Übersicht ÖbVI-Viewer oder der Liste aller ÖbVI im Land NRW zu entnehmen.
Aufsicht über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen/-ingenieure
Die ÖbVI arbeiten im Auftrag für private Bauherren, Architekten und Bauträger sowie Kommunen für deren Bauvorhaben und Grundstücksangelegenheiten. Der Staat hat den ÖbVI hoheitliche Aufgaben übertragen.
Als unabhängiger Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung sind sie neben den Behörden der Vermessungs- und Katasterverwaltungen berechtigt, Amtshandlungen auszuführen.
Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind ca. 90 ÖbVI zugelassen.
So wie der Notar hoheitliche Aufgaben für das Grundbuch übernimmt, übernimmt der ÖbVI hoheitliche Aufgaben für das Liegenschaftskataster. Die ÖbVI sind berechtigt, nicht nur Amtshandlungen für das Liegenschaftskataster sondern auch für das Bauwesen auszuführen. Sie können Liegenschaftsvermessungen wie Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen und Gebäudeeinmessungen durchführen und die Übereinstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters mit der Örtlichkeit beurkunden (amtliche Grenzanzeige), Anträge auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken öffentlich beglaubigen und eigene vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden mit öffentlichen Glauben beurkunden. Der ÖbVI erstellt Amtliche Lagepläne zum Baugesuch, zur Teilungsvermessung und/oder zur Baulasteintragung sowie amtliche Nachweise zur Einhaltung der Grundrissflächen und Höhennachweise zur Vorlage bei den Bauaufsichtsbehörden.
Neben ihrem hoheitlichen Wirkungskreis führen die ÖbVI Ingenieurvermessungen, dies sind technische Vermessungen im Zusammenhang mit der Planung, der Absteckung und der Überwachung von Objekten, sowie Tätigkeiten als Sachverständige auf dem Gebiet des Vermessungswesens und der Bewertung durch.
Aufsicht über die ÖbVI
Die zuständige Bezirksregierung bestellt den ÖbVI, ggf. einen Vertreter oder Abwickler. Sie überwacht die Berufsausübung der ÖbVI und bearbeitet Beschwerden über die ÖbVI. Zudem berät die Aufsichtsbehörde die ÖbVI über Änderungen und Neuerungen im amtlichen Vermessungswesen.
Ingenieurkammer
Die Aufsicht über die vermessungstechnischen Tätigkeiten des ÖbVI außerhalb des amtlichen Bereiches sowie seiner Tätigkeit als Sachverständiger nimmt die Ingenieurkammer-Bau NRW wahr.