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Ausländerrecht

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist in ausländerrechtlichen Angelegenheiten als Aufsichtsbehörde über die Ausländerbehörden der Städte und Kreise zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung tätig.

Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Eingaben und Beschwerden von Bürgern bearbeitet. Darüber hinaus ist die Behörde in das Landtagspetitionsverfahren eingebunden. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist nicht für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln zuständig. Dies obliegt den örtlich zuständigen Ausländerbehörden.