Fiskuserbschaften

Hinterlässt ein im Regierungsbezirk Düsseldorf Verstorbener keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus dann stellt das Nachlassgericht den Fiskus des Landes NRW als Erben fest (Fiskuserbschaftsbeschluss).

Das Dezernat 12 verwaltet als Vertreter des Fiskus des Landes Nordrhein-Westfalen Nachlässe, wenn zuvor ein Amtsgericht als Nachlassgericht festgestellt hat, dass für den Nachlass eines Verstorbenen (Erblassers) keine Erben aufzufinden sind oder alle bekannten Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Regierungsbezirk Düsseldorf hatte.

Erst wenn ein Fiskuserbschaftsbeschluss ergangen ist, können von hier aus auch Ansprüche, die Gläubiger gegen den Nachlass geltend machen, befriedigt werden.

Um Ansprüche zeitnah geltend zu machen, sollten sich Gläubiger daher zunächst an das örtlich zuständige Nachlassgericht wenden. Das Nachlassgericht kann auch gfls. Kontakt zu einem Nachlasspfleger oder einem Testamentsvollstrecker vermitteln.

Ansprechpersonen

 TelefonTelefaxE-Mail
Herr Brahim Bakouri0211 475-48850211 475-2974brahim.bakouri [at] brd.nrw.de (E-Mail)
Frau Daniela Brinkmann 0211 475-35110211 475-2974daniela.brinkmann [at] brd.nrw.de (E-Mail)
Frau Ilona Marksteiner0211 475-10160211 475-2974ilona.marksteiner [at] brd.nrw.de (E-Mail)
Frau Madeline Möller0211 475-49450211 475-2974madeline.moeller [at] brd.nrw.de (E-Mail)
Frau Anna-Maria Roland0211 475-53030211 475-2974anna-maria.roland [at] brd.nrw.de (E-Mail)
Herr Justus Schach0211 475-13650211 475-2974justus.schach [at] brd.nrw.de (E-Mail)