Externenprüfung Erste Schulabschlüsse
Der Erste Schulabschluss entspricht dem ehemaligen Hauptschulabschluss (Klasse 9). Der Erweiterte Erste Schulabschluss entspricht dem ehemaligen Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
❗️ Geänderte Anmeldefrist ❗️
- Die Anmeldefristen für die Externenprüfungen für den Ersten Schulabschluss, den Erweiterten Ersten Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss wurden zum Schuljahr 2025/26 auf den 1. November vorgezogen.
- Die Anmeldefrist für die Prüfungen im Frühjahr/Sommer 2027 endet somit bereits am 1. November 2026.
Allgemeine Informationen
Der Erste Schulabschluss und der Erweiterte Erste Schulabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.Oktober 2007 mit den dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 12.5.2008).
Wichtiger Hinweis für die Zulassungen
Eine Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt haben (diese dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden).
Es gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber für die Externenprüfungen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben müssen. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern richten ihre Anträge bitte an die zuständige Behörde in ihrem Bundesland. Des Weiteren müssen Anmeldungen zur Externenprüfungen in dem Regierungsbezirk eingereicht werden, in dem der Hauptwohnsitz liegt. Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen können sich in dem Regierungsbezirk anmelden, in dem die Ergänzungsschule ihren Sitz hat.
Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den erstrebten Abschluss nicht besitzt.
Die Externenprüfung zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses und des Erweiterten Ersten Schulabschlusses wird einmal jährlich durch die Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Meldeschluss für die nächste Externenprüfung ist jeweils der 1. November.
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Anlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Meldeschluss für die nächste Externenprüfung ist der 1. November 2026. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.
Die Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgt in eigener Verantwortung. Der Besuch von Kursen entsprechender Bildungseinrichtungen ist möglich.
Im Rahmen der Externenprüfungen kann den zu Prüfenden in besonderen Einzelfällen auf Antrag ein Nachteilsaugleich gewährt werden. Hinweise finden Sie in dem folgenden Dokument:
Nachteilsausgleich
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 51 Absatz 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen Personen, die keine öffentliche Schule oder Ersatzschule besuchen an der Externenprüfung teilnehmen können.
Bitte wenden Sie sich für Fragen und senden Sie die Unterlagen an:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Frau Kühn o.V.i.A.
Zimmer 5011
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475-4576
E-Mail: beatrix.kuehn
brd.nrw.de (beatrix[dot]kuehn[at]brd[dot]nrw[dot]de)