Leeres Klassenzimmer (Symbolbild)

Externenprüfung am Berufskolleg

Eine Externenprüfung am Berufskolleg ermöglicht den Erwerb eines Abschlusses, ohne den Bildungsgang tatsächlich an einer Schule besucht zu haben.

Änderung der Anmeldefrist

Die Externenprüfung für Bildungsgänge am Berufskolleg ist in der Allgemeinen Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs (PO-Externe-BK) sowie nach Maßgaben der Bestimmungen über die Externenprüfung in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) geregelt. Diese PO-Externe-BK ist zuletzt durch die Verordnung am 02. April 2025 geändert worden. Die Änderungen dieser Verordnung sind zum 01.08.2025 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Veränderung ist die Anmeldefrist vom 1. Februar jeden Jahres auf den 1. November jeden Jahres vorgezogen worden.

Übergangsregelung für das Prüfungsverfahren im Schuljahr 2025/ 26

Für das Prüfungsverfahren im Schuljahr 2025/ 26 gilt eine Übergangsregelung für alle in der PO-Externe-BK genannten Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen. Diese Übergangsregelung besagt, dass alle Unterlagen für die Anmeldung zur Externenprüfung bis zum 01.02.2026 nachgereicht werden können. Für die Externenprüfung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin/ zum Staatlich anerkannten Erzieher“ bzw. zur „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/ zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ gilt insbesondere, dass der Nachweis über eine der jeweiligen Fachrichtung entsprechende Tätigkeit von 16 Wochen bis spätestens zur praktischen Prüfung vorliegen kann.

Wichtige Hinweise für die Zulassung

Eine Externenprüfung am Berufskolleg ermöglicht den Erwerb eines Abschlusses, ohne den Bildungsgang tatsächlich an einer Schule besucht zu haben. 
Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Externenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen denen der regulären Bildungsgänge.
Meldeschluss für die Externenprüfung ist jeweils der 1. November eines Jahres (Ausschlussfrist).
Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen bei der:

Bezirksregierung Düsseldorf
- Dezernat 48 -
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

Die Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgt in eigener Verantwortung.

Die Prüfungen finden in der Regel mit den übrigen Abschlussprüfungen der Berufskollegs statt.
Mit der 24. VO zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ist die Erhebung einer Prüfungsgebühr vorgesehen.
Die Tarifstelle 13.1.5 der o.a. Verwaltungsgebührenordnung sieht für die Zulassung und Durchführung einer Externenprüfung gemäß der Allgemeinen Externenprüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs je nach Bildungsgang eine Gebühr in Höhe von 450 € bis 660 € vor.
Der Gebührenbescheid wird nach dem Bescheid über die Zulassung zur Externenprüfung bekanntgegeben.
Die Gebühr wird mit Bekanntgabe fällig.