Schwimmlehrerin (Symbolbild)

Zuständige Stelle im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe

Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz gehört die landesweite Beratung und Überwachung in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe sowie die berufliche Fortbildung zur/zum Geprüften Meisterin/Meister für Bäderbetriebe.

Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz gehört die landesweite Beratung und Überwachung in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe sowie die berufliche Fortbildung zur/zum Geprüften Meisterin/Meister für Bäderbetriebe.

Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle gehören:

  • die Eignung zum Ausbilden festzustellen,
  • die Ausbildungsverträge zu prüfen und zu registrieren,
  • die Ausbildung durch den Ausbildungsberater zu fördern und zu überwachen,
  • die beruflichen Zwischen- und Abschlussprüfungen durchzuführen,
  • Fortbildungsprüfungen und Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung anzubieten, sowie
  • mit dem Berufsbildungsausschuss in allen wichtigen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://bzduesseldorf.schulsport-nrw.de/

Leiterin der Zuständigen Stelle:
N.N.
Tel.: 0211 475-3505
E-Mail: Dez48-Sport [at] brd.nrw.de (Dez48-Sport[at]brd[dot]nrw[dot]de)