Feststellungsprüfung zur Studienaufnahme
Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums mit ausländischen Bildungsnachweisen.
Um in Deutschland studieren zu können muss eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegen, etwa durch ein deutsches Abitur oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss.
Sollten Sie ausländische Bildungsnachweise besitzen, die Ihnen keinen direkten Hochschulzugang eröffnen, kommt das Ablegen der Feststellungsprüfung in Betracht.
Bitte überprüfen Sie vor einer Antragstellung oder Kontaktaufnahme eigenständig auf der unverbindlichen Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, ob ein Hochschulzugang vorliegen könnte. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen eines Hochschulzugangs können Sie der Datenbank anabin entnehmen.
Kontakt
Die Feststellungsprüfung wird von der Bezirksregierung Köln organisiert.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen (bspw. Prüfungsablauf, Prüfungsanforderungen, Prüfungsvorbereitung, Wahl eines Schwerpunktes) an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 43.
Ihre Ansprechperson ist:
Ralf Beckfeld
Tel.: 0221 147-2493
E-Mail: ralf.beckfeld
bezreg-koeln.nrw.de (ralf[dot]beckfeld[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab, da diese die Bearbeitung verzögern.
Antragstellung
Das Antragsformular finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus, unterzeichnen Sie es eigenhändig und senden Sie es per Post an die unten angegebene Adresse:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
-Zeugnisanerkennungsstelle-
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Bitte reichen Sie die Unterlagen unbedingt bei Antragsstellung vollständig ein, da jede Nachforderung die Bearbeitung Ihres Antrags verzögert.
Bitte reichen Sie die Unterlagen ausschließlich als einfache Kopie ein. Reichen Sie keinesfalls Originale ein, außer Sie werden explizit dazu aufgefordert