Gemeinsam für den Hochwasserschutz: Informationen zur Heranziehung zum Deichverband Duisburg-Xanten
Mit der Erweiterung des Verbandsgebiets werden weitere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer Mitglied im Deichverband Duisburg-Xanten. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie zusammengestellt.
1. Warum bekomme ich diesen Bescheid?
Ein Deichverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss von Grundstückseigentümern, die gemeinsam für z. B. den Bau, die Unterhaltung und den Schutz von Deichen in ihrem Verbandsgebiet zuständig sind. Besonders wichtig sind Deichverbände in Regionen mit hohem Hochwasserrisiko, etwa an großen Flüssen wie dem Rhein oder an der Nordseeküste.
In Nordrhein-Westfalen gehören Deichverbände zu den sogenannten Wasser- und Bodenverbänden, welche ihre Grundlage im Wasserverbandsgesetz (WVG) haben. Das bedeutet:
• Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts
• Sie handeln eigenverantwortlich, aber unter staatlicher Aufsicht
• Sie erfüllen öffentliche Aufgaben (v. a. Hochwasserschutz)
Die Mitgliedschaft im Deichverband ist als Zwangsmitgliedschaft ausgestaltet und knüpft in erster Linie an das Grundeigentum im Verbandsgebiet an. Dies ist rechtlich zulässig, weil der Hochwasserschutz ein Gemeinschaftsinteresse ist und alle davon profitieren.
Finanziert werden Deichverbände durch die Beiträge der Mitglieder, also derjenigen, die von den Schutzmaßnahmen profitieren. Die Höhe richtet sich z. B. nach der Grundstücksgröße, der Lage oder auch der Nutzungsart.
Kurz gesagt: Ein Deichverband ist eine Kombination aus Selbstverwaltung der Betroffenen und staatlich legitimierter Körperschaft.
Die Zusammensetzung, Aufgaben und Organisation eines Deichverbandes werden durch das Wasserverbandsgesetz und die jeweilige Satzung bestimmt. Die Struktur gliedert sich wie folgt:
- Teilmitgliederversammlung: Versammlung aller Mitglieder eines Bezirks des Verbandsgebiets.
- Erbentag: Höchstes Beschlussorgan des Verbandes.
- Deichstuhl: Leitungsgremium des Deichverbandes.
- Deichgräf: Gesetzlicher Vertreter des Verbandes.
Die Sicherstellung eines effektiven Hochwasserschutzes durch den Deichverband Duisburg-Xanten steht im öffentlichen Interesse. Alle im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke werden vor Rheinhochwasser geschützt und haben somit einen Vorteil durch die Verbandsarbeit.
Die Mitgliedschaft im Deichverband ist gesetzlich vorgesehen und gewährleistet, dass die Aufgaben des Hochwasserschutzes gemeinschaftlich zugunsten aller Mitglieder wahrgenommen werden können.
Die Heranziehung erfolgt im Nachgang zur Satzungsänderung im Jahr 2024, mit der das Verbandsgebiet erweitert wurde. Die große Anzahl neu hinzugekommener Grundstücke sowie die notwendige Ermittlung sämtlicher Daten machen erst jetzt eine verlässliche Heranziehung möglich.
Maßgeblich für die Erweiterung des Verbandsgebiets sind die fachlich ermittelten Verbands- und Poldergrenzen sowie der Schutz durch die bestehenden Hochwasserschutzanlagen. Die Erweiterung des Verbandsgebiets bedeutet nicht, dass eine neue akute Hochwassergefahr durch den Rhein entstanden ist.
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat die Erweiterung seines Verbandsgebietes beantragt und die Bezirksregierung Düsseldorf führt hierzu das gesetzlich vorgesehene Verwaltungsverfahren durch.
Es werden nur die Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben, deren Grundstück im Verbandsgebiet liegt. Zudem betrifft die Erweiterung des Verbandsgebiets rund 16.000 Eigentümerinnen und Eigentümer mit rund 31.000 Grundstücken. Aufgrund der hohen Anzahl an Bescheiden werden diese sukzessiv ab Mitte Juni verschickt. Dadurch kann es zu unterschiedlichen Zustellzeitpunkten kommen.
Zur Vorbereitung der Heranziehung wurden gemäß § 25 Abs. 2 WVG alle künftigen Verbandsmitglieder durch eine Offenlage der Unterlagen in der Zeit vom 25.10.2021 bis 25.11.2021 angehört.
Aufgrund der Vielzahl der zukünftigen Verbandsmitglieder konnte eine persönliche Anhörung durch die Möglichkeit der Einsichtnahme ersetzt werden.
Im Jahr 2023 erfolgte darüber hinaus der Versand konkreter Anhörungsschreiben auf Grundlage zusätzlich festgestellter Betroffenheiten.
2. Bin ich überhaupt betroffen?
Eine Grundstücksbetroffenheit können Sie der https://www.dv-dx.de/verband/informationen/allg-informationen.html bereitgestellten Karte entnehmen.
Sollten Sie nicht mehr Eigentümerin oder Eigentümer eines betroffenen Grundstücks sein, teilen Sie dies bitte unter Angabe der Grundstücksdaten per E-Mail an Dez54B.Heranziehung
brd.nrw.de (Dez54B[dot]Heranziehung[at]brd[dot]nrw[dot]de) mit. Die Eigentümerstellung wird anschließend geprüft und der Bescheid gegebenenfalls zurückgenommen.
Sofern bereits eine Mitgliedschaft besteht, erweitert sich diese um die im Bescheid aufgeführten weiteren Grundstücke.
Es wurden an alle bekannten Miteigentümer einzelne Heranziehungsbescheide versandt. Die einzelnen Heranziehungsbescheide gelten im Rahmen der gemeinschaftlichen Vertretung für die Miteigentümergemeinschaft im Ganzen.
Wichtiger Hinweis zu den Beiträgen
Die Erhebung der Beiträge erfolgt ausschließlich durch den Deichverband Duisburg-Xanten. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an: beitrag
dv-dx.de (beitrag[at]dv-dx[dot]de)
3. Warum muss ich Beiträge zahlen?
Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach Grundstücksgröße und Nutzungsart. Der durchschnittliche Beitrag für ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück mit etwa 800 m² beträgt beispielsweise 55,63 Euro pro Jahr.
Der Beitrag wird jährlich durch den Deichverband Duisburg-Xanten festgelegt. Er kann somit in der Höhe variieren.
In diesem Fall kann es sich um eine sogenannte Insellage handeln. Dabei bleiben einzelne Flächen zunächst trocken, können bei Hochwasser aber durch überflutete Bereiche eingeschlossen oder abgeschnitten werden. Auch die Verhinderung solcher Auswirkungen stellt einen Vorteil durch die Hochwasserschutzanlagen dar.
Die Verbands- und Poldergrenzen bestimmen, welche Grundstücke durch die Hochwasserschutzanlagen geschützt werden. Die Ursachen für die Schutzbedürftigkeit – etwa bergbau-bedingte Senkungen – sind für die Heranziehung unerheblich. Maßgeblich ist allein der Vorteil durch den Hochwasserschutz.
Im Deichverband Friemersheim sind ausschließlich Kommunen Mitglieder, die Beiträge entrichten. Im Deichverband Duisburg-Xanten hingegen sind die Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke Mitglied und sind daher selbst beitragspflichtig.
4. Was kann ich tun?
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf erheben.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf folgenden Plattformen:
- auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Wasserwirtschaft/Hochwasserrisiken-und-Hochwasserschutz
- auf der Internetseite des Deichverbands Duisburg-Xanten und in den Veranlagungsregeln des Deichverbands.