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Förderung im Bereich Luftverkehr
Förderprogramme zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur von Flugplätzen
Wer wird gefördert?
- Flugplätze für ausschließlich nicht gewerbliche allgemeine Luftfahrt einschließlich Segelfluggelände.
- Flugplätze, die auch Flughafendienstleistungen erbringen.
Was wird gefördert?
Maßnahmen sind förderungsfähig, soweit sie eine Bedeutung für die Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Erforschung neuer Luftfahrttechnologien haben:
- Flugplatzbetriebsflächen sowie ortsfeste Anlagen
- Flugplatzhochbauten sowie flugplatzbezogene Anlagen
- Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte
- Hindernisfreiheit
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Erwerb von Grundstücken
- Planunterlagen und Gutachten
- Planungsausgaben
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der veröffentlichte Antrag kann vorzugsweise per E-Mail oder Post gestellt werden.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Bei allen weiteren Fragen stehen wir Ihnen über die veröffentlichten Kontaktdaten zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien
- § 23 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW)
- § 44 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW)