Die königlich preußische Regierung residierte bis 1911 in der Altstadt im Jesuitenkolleg

1815–1918: Die Bezirksregierung Düsseldorf im Kaiserreich

1816 wurde das Regierungspräsidium Düsseldorf gegründet und bildete den Kern preußischer Verwaltung am Rhein. Zwischen 1855 und 1918 wuchs die Behörde stark und das Beamtentum entwickelte sich zum tragenden Pfeiler monarchischer Herrschaft. Der Umzug 1911 in das prächtige neobarocke Gebäude an der Cecilienallee spiegelte diese Bedeutung wider.

Nach dem Wiener Kongress 1815 erweiterte Preußen sein Territorium um die Rheinprovinz, die zuvor unter französischer Herrschaft gestanden hatte. Mit der Einverleibung dieser Gebiete begann Preußen, seine eigene zentrale Verwaltungsstruktur auf die neuen Territorien zu übertragen. Dabei spielte die Einrichtung von Mittelinstanzen eine zentrale Rolle, um die staatliche Kontrolle zu sichern. Eine dieser Mittelinstanzen war das Regierungspräsidium Düsseldorf, das 1816 auf dem Gebiet der ehemaligen französischen Départements Roer, Rhein und Donnersberg gegründet wurde.

Die Provinzen Jülich, Cleve und Berg waren zuvor eigenständige Territorien mit langer regionaler Geschichte. 1822 wurden die beiden Provinzen Jülich-Cleve-Berg und Niederrhein offiziell zur Rheinprovinz zusammengefasst, um die Verwaltung zu zentralisieren und effizienter zu gestalten. Die Rheinprovinz war eine der größten preußischen Provinzen.

Die Verwaltung der Rheinprovinz war stark von der preußischen Tradition geprägt, die auf zentralisierte, bürokratische Strukturen setzte. An der Spitze der Verwaltung stand der Regierungspräsident, der direkt dem preußischen Staat unterstellt war. Das Regierungspräsidium wurde zum administrativen Kernstück des Regierungsbezirks Düsseldorf, der eine Fläche von 5.417 km² umfasste und zu Beginn des 20. Jahrhunderts fast 3,5 Millionen Menschen zählte. Diese Bevölkerung stellte rund zehn Prozent der Gesamtbevölkerung Preußens dar und war eine der wichtigsten Regionen des Königreichs.

Die Gründung der Regierungspräsidien (die später zu Bezirksregierungen umbenannt wurden) erfolgte auf Grundlage der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden“ vom 30. April 1815. In Düsseldorf wurde das Regierungspräsidium zunächst im alten Jesuitenkolleg an der Mühlenstraße untergebracht. Da der Verwaltungsapparat stetig wuchs, erwies sich dieses Gebäude jedoch bald als zu klein. Im Jahr 1817 bestand die Behörde aus zwei Regierungsdirektoren, 15 höheren Beamten und 55 Subalternbeamten. Zur Jahrhundertwende war der Verwaltungsapparat jedoch auf 70 höhere Beamte, 110 Bürobeamte sowie weitere 45 Kanzleikräfte und Boten angewachsen. Diese Expansion erforderte größere Räumlichkeiten, weshalb die preußische Verwaltung ein repräsentatives neues Verwaltungsgebäude plante.

In Preußen war der Beamte Teil einer hierarchisch strukturierten Verwaltungselite, die auf Loyalität, Disziplin und Pflichterfüllung ausgerichtet war. Im Anschluss an die Französische Revolution und unter dem Einfluss Napoleons änderte sich das Beamtenbild hin zu einem modernen Berufsbild, dessen Dienstpflichten, aber auch Dienstrechte – wie die gesetzlich gesicherte Unabsetzbarkeit – ab 1794 erstmals auch schriftlich festgehalten wurden. Nach 1806 zeichnete sich durch die Bindung des Beamtentums an den Kaiser, den Thron und damit die monarchische Ordnung ein zunehmendes Problem ab, das seine schlimmsten Konsequenzen in Zeiten des Nationalsozialismus zeigen würde.

Der preußische Beamte war auch im Deutschen Kaiserreich ab 1871 weniger ein neutraler Verwalter als vielmehr ein Träger und Repräsentant obrigkeitsstaatlicher Autorität; das Beamtentum diente als Herrschaftsinstrument des Kaisers. Diese Haltung spiegelte sich auch in der Architektur des Regierungsgebäudes an der Cecilienallee wider, das zwischen 1907 und 1911 im neobarocken Stil errichtet wurde und die monarchische Macht demonstrativ zur Schau stellte. Politische Neutralität wurde zwar vordergründig erwartet, kritisches Denken jedoch kaum gefördert – ein Umstand, der die Verwaltung gegenüber demokratischem Wandel resistent machte. Eine stärkere Unabhängigkeit des Staates vom Herrscher hätte diesen Wandel begünstigen können, war jedoch seitens des Kaisertums ausdrücklich nicht erwünscht.

Ein weiteres wichtiges Detail war die unmittelbare Anbindung des Wohnsitzes des Regierungspräsidenten an das Hauptgebäude, das heute unter dem Namen „Schlösschen“ bekannt ist.

Das Regierungspräsidium bestand aus verschiedenen Abteilungen, die jeweils von einem Regierungsdirektor geleitet wurden. Diese Abteilungen waren wiederum in Dezernate unterteilt, die sich mit spezifischen Aufgabenbereichen wie Polizei, Finanzen, Bildung oder Infrastruktur befassten. Durch diese klar strukturierte Verwaltungsorganisation konnte der preußische Staat seine Kontrolle über den Regierungsbezirk Düsseldorf effektiv ausüben und zentralisierte Entscheidungen rasch umsetzen. Die Interessen des Staates wurden in einer klaren Befehlskette an die untergeordneten Behörden weitergegeben, was für Effizienz, aber auch für eine gewisse Starrheit der Verwaltung sorgte.

Obwohl das Kaiserreich 1871 gegründet wurde und Deutschland sich politisch und wirtschaftlich weiterentwickelte, blieben die Verwaltungsstrukturen in der Rheinprovinz weitgehend unverändert. Die preußische Vorherrschaft in der Verwaltung blieb bestehen, und das Regierungspräsidium Düsseldorf war weiterhin ein zentraler Knotenpunkt der staatlichen Macht.