Die Bezirksregierung Düsseldorf seit 1945
Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat sich die Bezirksregierung Düsseldorf von einer klassischen Aufsichtsbehörde zu einer modernen Landesmittelbehörde gewandelt. Sie hat zahlreiche gesellschaftliche und administrative Veränderungen begleitet – von der Nachkriegszeit über umfangreiche Verwaltungsreformen bis hin zur Digitalisierung. Heute koordiniert sie vielfältige Fachaufgaben, bringt regionale Erfahrungen in landesweite Entscheidungen ein und engagiert sich aktiv für gesellschaftliche Themen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Nordrhein-Westfalen als neues Bundesland unter britischer Besatzung gegründet. Es entstand schnell die Notwendigkeit, eine effektive Verwaltungsstruktur aufzubauen. Die britische Militärregierung behielt die Struktur der Regierungspräsidien (heute Bezirksregierungen) bei, sodass die Mittelinstanz der Verwaltung wieder ihre Aufsichts-, Kontroll- und Koordinierungsaufgaben ausüben konnte. Zu den bereits bestehenden Tätigkeitsbereichen kamen neue Zuständigkeiten hinzu, insbesondere auf den Gebieten Entnazifizierung, Feuerwehrwesen, Flüchtlingsbetreuung, Wohnungsaufsicht, Preisüberwachung, Baulenkung, Requisitionen.
Der Dienstsitz an der Cecilienallee 2 war während des Krieges weitgehend unbeschädigt geblieben und so wurden mehrere Behörden dort untergebracht. Anfang 1948 waren das Kultusministerium, das Justizministerium, das Bundesverwaltungsgericht, die Apothekerkammer und Teile des Wirtschaftsministeriums dort angesiedelt.
Im „Sonderreferat für Verfolgte des Naziregimes“ begann die – damals noch „Wiedergutmachung“ genannte – Arbeit im Zusammenhang mit dem NS-Entschädigungsrecht. Diese wird auf Grundlage des „Bundesgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ von 1953 an bis heute durch das Dezernat 15 der Bezirksregierung Düsseldorf fortgeführt.
Schon kurz nachdem die britische Besatzungsmacht 1949 das Rheinland verlassen hatte, kamen erste Diskussionen über die Notwendigkeit einer Mittelinstanz auf. Die Regierungspräsidien wurden aber letztlich beibehalten.
Im Zuge der Verwaltungsreformen der 1960er und 1970er Jahre wurde die Funktion der Regierungspräsidien gestärkt und modernisiert: Sie entwickelten sich zu zentralen Koordinations- und Bündelungsbehörden, die neben der allgemeinen Verwaltung zunehmend auch Aufgaben aus Bereichen wie Umwelt, Planung, Wirtschaft und Sicherheit übernahmen. Damit bauten die Regierungspräsidien ihre Bedeutung als wichtige Mittler zwischen Landes- und Kommunalverwaltung aus.
Seit Mitte der 1980er-Jahre nahm die Digitalisierung auch in der Bezirksregierung Düsseldorf schrittweise Fahrt auf: Erste Computerarbeitsplätze wurden eingerichtet, die zunächst noch als eigenständige Insellösungen ohne Netzwerkverbindung betrieben wurden. Dennoch markierte dies den Beginn einer grundlegenden Veränderung der Arbeitsprozesse – hin zu mehr Effizienz, Automatisierung und später auch mobiler Flexibilität.
Im Jahr 1994 erhielt die Behörde ihren heutigen Namen „Bezirksregierung“. Zuvor war seit 1816 auf dem Briefkopf noch „Der Regierungspräsident“ vermerkt. Organisatorisch tiefgreifende Änderungen innerhalb der Landesverwaltung fanden im selben Jahr durch die Trennung der klassischen Gewerbeaufsicht in Umwelt- und Arbeitsschutz statt. Als die hierdurch geschaffenen staatlichen Umweltämter sowie die staatlichen Ämter für Agrarordnung und Arbeitsschutz ab dem Jahr 2006 aufgelöst wurden, entstand ein erheblicher Zuwachs an Zuständigkeiten innerhalb der Bezirksregierungen – verbunden mit vielen Personalzugängen.
Durch die Änderung der Polizeiorganisation im Jahr 2007 endete die Zuständigkeit für die Autobahnpolizei sowie die Aufsicht über die Polizei auf der mittleren Verwaltungsebene.
Der letzte große Zuwachs an Aufgaben erfolgte im Jahr 2008, als die Mitarbeitenden der Versorgungsverwaltung mit den sozialpolitischen Förder- und Arbeitsmarktprogrammen in die Bezirksregierung integriert wurden. Seitdem ist die Zahl der Beschäftigten auf über 2000 gestiegen.
Heute nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf ihre Rolle als Landesmittelbehörde aktiv wahr: Sie setzt die Vorgaben der Landesregierung um und sorgt dafür, dass Gesetze und Programme in der Region einheitlich und praxisnah angewendet werden. Zudem bringt sie Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Region in die Landesverwaltung ein und trägt dazu bei, dass landesweite Entscheidungen die Situation vor Ort berücksichtigen.
Als sogenannte Bündelungsbehörde vereint sie Fachaufgaben aus vielen unterschiedlichen Bereichen und sorgt für widerspruchsfreies Verwaltungshandeln. Dabei steht sie im engen Austausch mit Kommunen, Kreisen, Unternehmen, Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern im Regierungsbezirk.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat sich zu einer modernen, digitalen und agilen Verwaltungsbehörde mit einem erweiterten Selbstverständnis entwickelt: Neben ihren fachlichen Zuständigkeiten engagiert sie sich aktiv für gesellschaftliche Themen wie Gleichstellung und Vielfalt.