Jürgen Büssow
1995–2010
Am 24.11.1995 wurde Jürgen Büssow (SPD) zum Regierungspräsidenten ernannt.
Büssow, der nach einer Lehre 1963 die Gesellenprüfung als Orthopädiemechaniker abgelegt hatte, nahm nach der 1968 durch die Bildungsreform geschaffenen Möglichkeit ein Studium der Sozialarbeit und der Erziehungswissenschaften auf, welches er 1974 als Diplom-Pädagoge abschloss.
Er brachte frischen Wind und ganz neue Arbeitsweisen in das alte Gebäude. Mit seiner besonderen Affinität zu den sogenannten Neuen Medien, die ihn schon als Mitglied der Medienkommission bei den Parteivorständen der SPD auf Landes- und Bundesebene auszeichnete, eröffnete er der Behörde neue Möglichkeiten. So erkannte er frühzeitig die Bedeutung und den Nutzen des Internets und des Intranets als verwaltungsinterne Informationsplattform, mit dem die Bezirksregierung Düsseldorf als erste Bezirksregierung des Landes arbeiten konnte. Im Internet war die Bezirksregierung Düsseldorf als erste staatliche Mittelbehörde der Bundesrepublik präsent. Darüber hinaus startete Büssow bereits 1998 mit dem Projekt „Telearbeit" einen Pilotversuch zum mobilen Arbeiten. Er war stets bereit, die mediale Entwicklung zu unterstützen und kann als Visionär für diesen Aspekt der Behördenarbeit bezeichnet werden.
Büssow richtete seinen Blick aber auch auf die Gefahren, die mit den neuen Medien verbunden sind. Im Jahr 2002 forderte er mehrere in Nordrhein-Westfalen ansässige Internet-Provider unter Berufung auf den Medienstaatsvertrag per Sperrungsverfügung auf, bestimmte ausländische Websites mit rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Inhalten zu sperren. Dieses Vorgehen wurde heftig kritisiert, jedoch von verschiedenen nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten, insbesondere vom Oberverwaltungsgericht Münster, bestätigt. [1;2]
Nach dem Kampf insbesondere gegen Nazi-Webseiten und Phishing-Fallen wandte sich Büssow, getreu seinem Ausspruch „Was offline verboten ist, kann online nicht erlaubt sein", auch anderen Formen des „Medienmissbrauchs" im Internet zu und nahm 2008 insbesondere Webangebote mit illegalen Sportwetten ins Visier. Auch diese besondere Aktivität wirkte lange nach. Sie fand schließlich ihren Niederschlag im Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist. Darin regeln die Länder das Veranstalten, Durchführen und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele mit dem Ziel, ein begrenztes legales Glücksspielangebot bei gleichzeitigem Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern.
In die Amtszeit von Büssow fiel die weitreichende Änderung der Zuständigkeiten der Bezirksregierungen im Arbeits- und Umweltschutz durch die Strukturreform des Landes im Jahr 2007.
2010 wurde Büssow in den Ruhestand verabschiedet.
Fußnoten
[1;2] Heise online, 11.02.2003; Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., 28.02.2006