Wir im Fokus – Claudia Grauel
Dienstaufsichtsbeschwerden prüfen, Disziplinarverfahren durchführen, Gerichtsverhandlungen besuchen: Claudia Grauel berichtet über ihre Arbeit in Dezernat 11. Gerade im Schulbereich bringt diese Tätigkeit besondere Herausforderungen mit sich – mehr dazu im Interview.
Wie sind Sie zu Ihrer jetzigen Position gekommen?
Ich bin seit 1982 bei der Bezirksregierung Düsseldorf tätig. Ich habe hier zunächst die Ausbildung für den mittleren Dienst absolviert. 1995 habe ich das Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin abgeschlossen. Ich war in verschiedenen Dezernaten tätig, bevor ich vor etwa zehn Jahren in das Dezernat 11 gewechselt bin.
Welche Aufgaben fallen in Ihren Tätigkeitsbereich?
Einen Teil meiner Arbeit machen die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beschäftigte unseres Hauses aus. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich über ein persönliches Fehlverhalten unserer Beschäftigten zu beschweren.
Den Großteil meiner Tätigkeit bilden Disziplinarverfahren. Wir führen im Team Disziplinarverfahren gegen unsere Hausbeamtinnen und Hausbeamten, zu 90 Prozent jedoch gegen die beamteten Lehrkräfte unseres Regierungsbezirks durch. Aktuell beschäftigen wir rund 55.000 Lehrerinnen und Lehrer, von denen ein Großteil verbeamtet ist – da passiert einfach viel.
Wenn sich der Verdacht ergibt, dass sich eine Lehrkraft nicht pflichtgemäß verhalten hat, prüfen wir, ob dieses Fehlverhalten ein Dienstvergehen darstellt.
Wir erhalten auch Mitteilungen über in diesem Zusammenhang stehende strafrechtliche Verfahren. In diesen Fällen stehen wir im Austausch mit den Polizeibehörden und den Staatsanwaltschaften. Wenn es zu Hauptverhandlungen vor den Strafgerichten kommt, nehmen wir daran teil. Das Ergebnis strafrechtlicher Ermittlungen fließt in unsere Arbeit ein. Auch wir selbst erstatten Strafanzeigen, wenn es erforderlich ist.
Grundsätzlich ist es aber so, dass wir im Sinne des Disziplinargesetzes nicht nur gegen die betroffenen Personen ermitteln, sondern auch entlastende Informationen recherchieren und berücksichtigen. Wir stellen fest, dass der Druck auf Lehrkräfte durch ein selbstbewussteres Auftreten der Schülerschaft sowie der Eltern zugenommen hat. Wenn durch ein Disziplinarverfahren festgestellt wird, dass die Lehrkraft sich korrekt verhalten hat, sind die Vorwürfe entkräftet, und das ist eine Entlastung für die betroffene Person.
Mit welchen Disziplinarfällen werden Sie speziell im Schulbereich konfrontiert?
Wir unterscheiden zwischen inner- und außerdienstlichen Pflichtvergehen. Ein innerdienstliches Dienstvergehen stellt beispielsweise die Distanzunterschreitung, also Distanzlosigkeit gegenüber Schülerinnen und Schülern, dar. Das kann im Rahmen von Körperlichkeit sein, aber auch die Kommunikation betreffen. Wir stellen fest, dass sich der Austausch zwischen Lehrkräften und Schülerinnen sowie Schülern über Social-Media-Plattformen häuft.
Ein Lehrer gibt zum Beispiel seine private Handynummer weiter, da er bei Schwierigkeiten in der Schule oder privaten Sorgen als Helfer fungieren möchte. Was harmlos über WhatsApp beginnt, endet manches Mal mit aufdringlichen und übergriffigen Nachrichten oder der Aufforderung ein Foto von sich zu verschicken. Wir haben es leider auch mit sexualisierten Nachrichten zu tun. Im Rahmen unserer Ermittlungen werten wir unter anderem entsprechende Screenshots von Chatverläufen aus.
Es kommt vor, dass sich zwischen Schülerinnen oder Schülern und Lehrkräften Liebesbeziehungen ergeben, die teils von beiden Seiten gewollt sind. Die Lehrkräfte stehen jedoch in der Verantwortung und sind verpflichtet, Grenzen zu setzen.
Eine herausfordernde Thematik ist der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie im privaten Bereich der betroffenen Beamtinnen und Beamten. Wir verzeichnen eine deutlich gestiegene Zahl dieser Fälle – möglicherweise aufgrund erfolgreicher Ermittlungen. Der Besitz von Kinderpornografie führt regelmäßig zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. In diesen Fällen müssen wir mit einer Disziplinarklage an das Verwaltungsgericht Düsseldorf herantreten.
Welche Disziplinarmaßnahmen gibt es noch, neben der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis?
Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist die höchste Disziplinarmaßnahme. Danach folgen die Herabstufung in das nächstniedrigere Amt, die Kürzung der Dienstbezüge, die Geldbuße und der Verweis. Der Verweis, der zwei Jahre in der Personalakte bleibt, stellt die mildeste Maßnahme dar.
Welche Herausforderungen erleben Sie im Arbeitsalltag?
Es gibt Fälle, die sehr belastend sind – vor allem im Bereich der Kinderpornografie. Wenn man sich im Rahmen seiner Arbeit bestimmtes Bildmaterial anschauen oder Chatverläufe mit Gewaltvorstellungen lesen musste, nimmt man viel mit nach Hause. Ich bin selbst Mutter von zwei Kindern, auch wenn sie bereits erwachsen sind. Einiges, was man lesen oder sehen muss, vergisst man nicht.
Bei diesen Herausforderungen stellt sich die Frage: Was motiviert Sie an Ihrem Beruf?
Trotz allem ist das für mich der bisher schönste Arbeitsbereich, weil es keinen Routinealltag gibt und jeden Tag neue Herausforderungen warten. Auf unserem Gebiet ist man – strafrechtlich gesprochen – zugleich Ankläger, Ermittler und Richter in einer Person. Bei unseren Ermittlungen gibt uns das Gesetz viel Spielraum. Beispielsweise führen wir eigenständig Zeugenvernehmungen durch, nehmen Räumlichkeiten und Orte in Augenschein, haben Zugriff auf Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften und stehen im engen Austausch mit Rechtsvertreterinnen und -vertretern.
Ich ziehe viel Motivation aus meiner Arbeit, weil sie eine wichtige Funktion hat. Wir möchten die Schülerinnen und Schüler, die Schulen sowie die Eltern, aber auch die betroffenen Beamtinnen und Beamten selbst, im besten Sinne begleiten und unterstützen.
Welche Qualifikationen sind für Ihren Beruf entscheidend?
Von Vorteil ist auf jeden Fall Erfahrung in der Verwaltung, insbesondere im Verwaltungs- und Prozessrecht. Souveränes Auftreten und Selbstbewusstsein sind auch wichtig, denn hier muss man entsprechend rechtssicher argumentieren können. Da die disziplinarisch zu prüfenden Vorwürfe so verschieden sind, muss man sich auch mit unterschiedlichen Rechts- und Sachgebieten auseinandersetzen. Darüber hinaus sind Selbstständigkeit und Organisationsfähigkeit wichtig.
In einem großen Haus wie der Bezirksregierung gibt es viele verschiedene Aufgabenbereiche. Was schätzen Sie besonders an der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden?
Im Rahmen der Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden haben wir mit vielen anderen Dezernaten zu tun. Bei Disziplinarverfahren ist die Schulabteilung unsere erste Ansprechstelle. Ich habe immer eine sehr freundliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit gegenseitiger Wertschätzung erlebt. Jede und jeder ist auf ihrem oder seinem Gebiet Spezialist. Gegenseitig hilft man sich und erzielt so das bestmögliche Ergebnis.
Welche Vorteile sehen Sie darin im öffentlichen Dienst tätig zu sein?
Es ist ein sicherer Arbeitsplatz, insbesondere durch die Verbeamtung.
Mich macht meine Arbeit zufrieden. Es ist ein gutes Gefühl, wenn ich den einzelnen Disziplinarvorgang mit einem gut begründeten Ermittlungsergebnis abgeschlossen habe und die Dinge fair gelaufen sind. Wir alle in dieser Behörde stellen sicher, dass den Bürgerinnen und Bürgern bei den unterschiedlichsten Anliegen weitergeholfen wird. Die Bezirksregierung Düsseldorf erfüllt in verschiedenen Bereichen wichtige Aufgaben und ist auch für mich die schönste Behörde, die ich kenne.
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