Schultreppenhaus (Symbolbild)

Dezernat 42.1: Hauptschulen

Das Dezernat 42 ist als obere Schulaufsicht für die Hauptschulen im Regierungsbezirk zuständig und sorgt insbesondere für die Qualität des Unterrichts sowie die Einhaltung fachlicher Anforderungen. Es unterstützt und berät Schulen und Schulträger, stellt Ressourcen bereit und überwacht Vorgaben, während die untere Schulaufsicht bei den Schulämtern erste Anlaufstelle für schulbezogene Einzelfälle ist.

Unsere Aufgaben

Als obere Schulaufsicht ist das Dezernat 42 für die Hauptschulen im Regierungsbezirk zuständig und betreut diese in allen schulfachlichen Angelegenheiten. Der oberen Schulaufsicht obliegt insbesondere die Sicherung der fachlichen Anforderungen im Unterricht.

Die Aufgaben des Dezernats beinhalten unter anderem die Beratung und Unterstützung der Schulen und der Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Förderung der Kooperation mit außerschulischen Partnern, die Bereitstellung personeller Ressourcen sowie die Kontrolle über die Einhaltung verbindlicher Vorgaben.

Die untere Schulaufsicht für Hauptschulen liegt bei den Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte. Sie sollte zunächst bei allen Angelegenheiten einzelner Schülerinnen und Schüler sowie allen Themen, die sich aus Fragestellungen zur Einzelschule ergeben, angesprochen werden.

Leitung und Kontakt

Angelika Frücht
Hauptdezernentin Dezernat 41 G/F (Grundschulen - Primarstufe und Förderschulen) und Dezernat 42.1 (Hauptschulen)
Tel.: 0211 475-4100
Fax: 0211 475-5986
Corinna Eßer
Büroleitung
Tel.: 0211 475-4101
Fax: 0211 475-5986
Büro der Hauptdezernentin
Ständig erreichbare Anschlüsse während der Dienstzeiten
Tel.: 0211 475-4101

Leitung und Kontakt

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 42.1
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf