Wer in Deutschland bzw. der EU Produkte auf den Markt bringen will, muss sicherstellen, dass diese Produkte den im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den jeweiligen nachgeordneten Verordnungen festgelegten sicherheitstechnischen und formellen Anforderungen entsprechen. Die Pflicht zur Umsetzung dieser Anforderungen liegt dabei bei dem Hersteller, Importeur/Einführer, Händler sowie dem Aussteller.
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Neben den sicherheitsrelevanten technischen Anforderungen an Produkte, deren Zuständigkeit bei Dezernat 55 der Bezirksregierung Düsseldorf liegt, können auch spezielle Anforderungen an besondere Produktgruppen oder zum Beispiel umweltrelevante Anforderungen an ein Produkt gestellt werden. In vielen Fällen gelten dann speziellere Rechtsgrundlagen.
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Bei Bestellungen über das Internet kommt es relativ häufig vor, dass sich der Verkäufer (Händler und/oder Hersteller) nicht in einem EU-Mitgliedsstaat befindet. Dies geschieht teilweise unbewusst, weil in einigen Internet-Shops nicht deutlich erkennbar ist, wo der Verkäufer seinen Sitz hat.
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Waren aus aller Welt werden nach ein paar Klicks direkt zu uns nach Hause geliefert – das ist der Vorteil von Online-Shopping. Aber wie steht es um die Sicherheit der Waren, die wir online kaufen? Als Verbraucher/innen haben wir das Recht, erwarten zu können, dass die gelieferten Produkte keinen Schaden verursachen.
8 Tipps beim Online-Shopping