Das Sachgebiet 56.5 ist zuständig für die Überwachung, Information und Beratung zu den Themenfeldern „Betriebliche Arbeitsschutzorganisation“, „Gestaltung von Arbeitsplätzen“ und „Physikalische Belastungen“ sowie für fachübergreifende Anfragen und Beschwerden.
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Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Wird in Ihrem Betrieb aktuell ein Mittarbeiter zu solch einer Fachkraft ausgebildet, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich diesen schon während der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dies erfolgt im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung nach § 18 ASiG.