Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe und Chemikaliensicherheit
Asbest gehört zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen. Der Umgang mit Asbest ist verboten. Die gesetzliche Grundlage hierfür sind das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung.
Für Abbruch- Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten bestehen Ausnahmen für das Verwendungsverbot. In der Technischen Regel Gefahrstoffe - Asbest - TRGS 519 werden für fachkundige Unternehmen Regeln für diese Arbeiten beschrieben.
Der Antrag auf die Anerkennung eines Sachkundelehrganges (Grundlehrgang, Fortbildungslehrgang) kann formlos bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden. Zur Erteilung der Anerkennung werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt:
Begasungen dürfen nur mit zugelassenen Begasungsmitteln durchgeführt werden. Hierbei sind die Vorschriften des Anhangs I Nr. 4 der Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 512, 513, 522 zu beachten. Diese Rechtsvorschriften können auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen werden.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten.
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Wer Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung mit als akut toxisch Kategorie 1 bis 4 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 oder 2 eingestuften Stoffen und Gemischen sowie Gemischen, bei denen die genannten Stoffe freigesetzt werden durchführt hat die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, insbesondere des Anhangs I Nr. 3 zu beachten.
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Hier finden Sie zahlreiche Links, die Ihnen zum Thema Gefahrstoffe, Biostofffe und Chemikaliensicherheit weiterhelfen können:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Thema Gefahrstoffe
Arbeitsschutzportal NRW
Gefahrstoffe und Biostoffe
Chemikaliensicherheit
Gesundheitsrisiken - Biostoffe
Entsorgung alter Kühlschränke und Klimaanlagen
Datenbanken
Gefahrstoffdatenbank der Länder
GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA
Branchenspezifisches Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie
GISBAU ist das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft BAU
Reach-Net
Online-Beratung zur EU-Chemikalienverordnung REACh
REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA
Komnet NRW - Recherche in der Fragen-Antwort Datenbank
Chemische Belastungen und Beanspruchungen
Leitlinien ("LV") des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung
Datum | Bezeichnung |
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25.03.2020 |
Antragsformular Zertifizierung § 6 ChemKlimaschutzV (Formular pdf | 339 KByte) |
25.03.2020 |
Anzeigeformular Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Formular pdf | 119 KByte) |
25.03.2020 |
Anzeigeformular § 7 ChemVerbotsV (Formular pdf | 167 KByte) |
14.08.2018 |
Asbestzulassung (Formular pdf | 172 KByte) |