Die Prüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach der sich anschließenden 12-monatigen praktischen Ausbildung abgelegt werden (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 AAppO). Mit dem Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird das Studium der Pharmazie abgeschlossen. Anschließend können Sie bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, Ihre Approbation beantragen. Sofern Sie im Regierungsbezirk Düsseldorf Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, erhalten Sie hier nähere Informationen zum Verfahren.
Den Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können Sie über den nebenstehenden Link downloaden.
Bitte drucken Sie den Antrag nicht doppelseitig aus. Sie tragen somit zu einer schnelleren Bearbeitung bei. Vielen Dank.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ´s.
Antrag
Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Wichtige Hinweise für den Fall des Prüfungsrücktritts
Antragsrücknahme P3
Bescheinigungen
Vorläufige Bescheinigung über die praktische Ausbildung (Anlage 5)
Bescheinigung über die praktische Ausbildung (Anlage 5)
Bescheinigung nach § 4 Abs. 4 AAppO (Anlage 6)
Rechtsgrundlage
Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)