Da in vielen Pflege- und Gesundheitsfachberufen in Nordrhein-Westfalen ein Fachkräftemangel herrscht, sind ausländische Fachkräfte sehr willkommen. Um dem Patientenschutz Rechung zu tragen, ist allerdings vor einem Einsatz in einem reglementierten Berufsbild ein annähernd gleichwertiger Kenntnisstand festzustellen.
Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von Pflege- und Gesundheitsfachberufen von EU- und Drittstaatlern ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Eine Gleichwertigkeitsprüfung beim LPA ist vor einer Entscheidung über die Führung der Berufsbezeichnung (Berufsurkunde) durch die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) durchzuführen.
Es erreichen uns sehr viele Anträge. Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens wünschen. Dies ist leider aufgrund der hohen Antragszahl momentan nicht möglich. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Verfahrensstand ab. Die Beantwortung dieser Mails oder Telefonanfragen nimmt eine Menge Zeit in Anspruch – diese fehlt dann für die Sachbearbeitung Ihres Anliegens.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Für folgende Pflegeberufe wird in Deutschland ab dem 01.01.2020 bzw. 01.03.2020 eine neue Ausbildung eingeführt:
Wenn Sie einen der vorgenannten Berufe im Ausland erlernt haben und in Nordrhein-Westfalen ausüben wollen, ist hierfür weiterhin ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Ausbildung notwendig. Das entsprechende Formular finden Sie auf dieser Website.
Momentan gilt folgende Übergangsregelung:
Einfacheres Verfahren erleichtert Fachkräften Zugang zu Stellen im Gesundheitswesen. Einfach und zügig soll das Verfahren sein, um in der Krankenpflege dringend benötigte Kräfte aus dem Ausland schneller auf den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Weitere Informationen zu den Erleichterungen
Telefonische Sprechzeiten:
Für allgemeine Fragen erreichen Sie das Service-Telefon unter 0211 475-4265 zu folgenden Zeiten:
Montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 14:30 Uhr
Freitags von 08:30 bis 11:30 Uhr
Die Sachbearbeiter/innen erreichen Sie:
Montags von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr und
Mittwochs von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Besuchszeiten:
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Postanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Hausanschrift (Bitte nicht als Postanschrift verwenden):
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Ausbildungen aus EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz
Ausbildungen aus allen übrigen Ländern (Drittstaaten)
Ausbildungen aus den Niederlanden: Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten
Leider können wir die Möglichkeit der direkten Kenntnisprüfung nicht länger anbieten. Wir kommen zu diesem Ergebnis nach erneuter rechtlicher Bewertung. Unser Antragsformular wird in den nächsten Tagen entsprechend geändert. Wir möchten aber schon jetzt darauf hinweisen, dass Anträge, die ab dem 01.01.2021 bei uns eingehen, immer auf die wesentlichen Unterschiede der Ausbildungen hin geprüft werden. Die Wahlmöglichkeit, sich bereits bei Antragstellung direkt für die Teilnahme an einer Kenntnisprüfung zu entscheiden, besteht ab dem 01.01.2021 nicht mehr. Nach Prüfung der wesentlichen Unterschiede der Ausbildungen ergeht ein Bescheid, nach welchem sodann zwischen einer Kenntnisprüfung und einem Anpassungslehrgang gewählt werden kann.
Anpassungslehrgänge im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung von Pflege- und Gesundheitsfachberufen
Beurteilung der Fachprüfer für den praktischen Teil der staatlichen Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Niederschrift über das Abschlussgespräch zur Feststellung eines gleichwertigen Kenntnisstandes als Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Niederschrift über die mündliche Kenntnisprüfung zur Feststellung eines gleichwertigen Kenntnisstandes als Gesundheits- und Krankenpflegerin
Protokoll der Fachprüfer für den praktischen Teil der staatlichen Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Vollmacht
Informationen zu Kenntnisprüfungen
Weitere Informationen
Anerkennung in Deutschland
Anerkennungszuschuss
Beratungsstellen der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.)
Beratungsstellen des IQ-Netzwerkes
Bildungseinrichtungen zu Gesundheitsfachberufen
Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen
Staatlich anerkannte Lehranstalten
01.) Was ist ein Pflege- und Gesundheitsfachberuf?
02.) Ich habe einen Pflege- und Gesundheitsfachberuf erlernt und möchte in Nordrhein-Westfalen (NRW) arbeiten. Was muss ich tun?
03.) Wo kann ich meinen Berufsabschluss anerkennen lassen?
04.) Ich komme aus den ehemaligen jugoslawischen Staaten. Was muss ich beachten?
05.) Mein Zeugnis enthält nur ECTS-Punkte / Creditpoints. Was ist zu tun?
06.) Was ist eine Beglaubigung?
07.) Welchen Übersetzer / Dolmetscher kann ich beauftragen?
08.) Wer kann mir bei dem Anerkennungsverfahren helfen?
09.) Wie lange dauert das Verfahren?
10.) Wieviel kostet das Anerkennungsverfahren?