Heizen mit Holzpellets, Heizöl und Flüssiggas (Symbolbild)

Härtefallhilfen für private Haushalte

Im Dezember 2022 hat der Bundestag finanzielle Hilfen für private Haushalte beschlossen, die mit Holzpellets, Heizöl und Flüssiggas heizen. Das federführende Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW hat das Antragsverfahren für die erste Personengruppe eröffnet.

Privathaushalte, deren Energiekosten für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks sich im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben, können jetzt die Entlastung im Online-Portal www.heizkostenhilfe.nrw des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.

In einem ersten Schritt können selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, einen Antrag stellen. Für Vermieterinnen und Vermieter ist das Online-Portal in spätestens zwei Wochen geöffnet.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite www.heizkostenhilfe.nrw.

Bei Fragen können Sie sich an die Servicehotline unter 0211 8618 4040 montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr oder jederzeit unter dem Kontaktformular https://www.heizkostenhilfe.nrw/kontakt an uns wenden.