Als Kommunalaufsicht nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf unmittelbar die Aufgaben der allgemeinen Rechtsaufsicht des Landes über die Kreise und kreisfreien Städte wahr. Sie ist zugleich auch obere Kommunalaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Kommunen im Bezirk, die der unmittelbaren Aufsicht der Landräte unterstehen.
Die Aufsicht des Landes schützt die Gemeinden in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten.
Informationen über die kommunale Finanzaufsicht finden Sie hier:
Kommunale Haushalte, Haushaltssicherung und vorläufige Haushaltswirtschaft
Kreisfreie Städte:
Düsseldorf
Duisburg
Essen
Krefeld
Mönchengladbach
Oberhausen
Remscheid
Solingen
Wuppertal
Kreisangehörige Städte:
Korschenbroich
Moers
Velbert
Kreise:
Kreis Kleve
Kreis Mettmann
Rhein-Kreis Neuss
Kreis Wesel
Mit der „Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen“ (kurz: Förderrichtlinie IKZ NRW) hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das sich ganz gezielt an Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen richtet, die zusammenarbeiten wollen.
Über den eingerichteten Kommunalinvestitions- förderungsfonds stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt 7 Mrd. Euro und verteilt sich auf zwei Förderprogramme, die in den zwei Kapiteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) geregelt sind.
Weitere Informationen
Hier finden Sie u.a. die Adressen sowie die Telefon- und Faxnummern aller Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf:
Kommunaldatenbank des Innenministeriums NRW