
Nacherhebung von Daten für Wirtschaftshilfen
Die E-Mails werden von den E-Mail-Adressen noreply[at]soforthilfe-corona.nrw.de oder noreply[at]ueberbrueckungshilfe.nrw.de versendet.
Gemäß § 13 Mitteilungsverordnung besteht die Verpflichtung, die an die Förderempfangenden geleisteten Zahlungen sowie ggf. bereits erbrachte Rückzahlungen für jedes Steuerjahr an die zuständigen Finanzbehörden zu melden.
Dabei sieht das Verfahren die Übermittlung von Steuernummer, Steuer-ID und Geburtsdatum sowie einiger weiterer steuerlich relevanter Stammdaten an die Finanzverwaltung vor (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Mitteilungsverordnung).
Ihr Ansprechpartner in diesem Verfahren ist das Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Richten Sie bitte Ihre Anliegen an die folgende E-Mail-Adresse:
KONSENS-Mitteilungsverfahren[at]mwide.nrw.de
Die entsprechenden FAQs des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie hier abrufen:
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