Frequently asked questions (Symbolbild)

FAQs zu Luftbildauswertungen

Der Antrag kann nur im Zusammenhang mit Bauaktivitäten gestellt werden. Er ist nur dann zu stellen, sofern ein Bodeneingriff erfolgt. Dabei ist zwischen dem nicht unerheblichen (tiefer als 80 cm) und dem unerheblichen (bis 80 cm Tiefe) Bodeneingriff zu unterscheiden.

Beim nicht unerheblichen Bodeneingriff ist immer ein Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen.

Im Fall des unerheblichen Bodeneingriffes kann auf den Antrag verzichtet werden, sofern sich das Grundstück nicht in einem Erdkampfgebiet des II. Weltkrieges befindet. Die örtliche Ordnungsbehörde kann darüber Auskunft erteilen.

Für eine rechtzeitige Bearbeitung empfiehlt sich eine Antragsstellung bereits vor bzw. während der Baugenehmigungsphase.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW vom 08.05.2006 (steht unter Downloads und Formulare zum Herunterladen bereit).

Liegt das zu beantragende Grundstück in den Städten Düsseldorf und Krefeld, wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr. In der Stadt Aachen ist die Bauverwaltung der Ansprechpartner für Anträge auf Luftbildauswertung. In allen übrigen Kommunen ist das örtliche Ordnungsamt zuständig.

Falls das zu beantragende Grundstück in mehr als einer Kommune liegt, müssen Sie sich an jede betroffenen Kommunen separat wenden. Bitte beantragen Sie dann nur jeweils den Teil des Grundstückes, der in der jeweiligen Kommune liegt.

In der Regel kann der Antrag auf Luftbildauswertung formlos gestellt werden. Es empfiehlt sich aber, sich bei der zuständigen Ordnungsbehörde darüber zu informieren, welche Informationen diese benötigt.

In jedem Fall muss ihrem Antrag muss zwingend ein Plan mit Kennzeichnung des zu untersuchenden Grundstücks beigefügt werden. Für diesen Plan existieren exakte Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt Liegenschaftskarte (steht unter Downloads und Formulare zum Herunterladen bereit). Entspricht die von Ihnen bei der Ordnungsbehörde eingereichte Karte nicht unseren Anforderungen, kann ihr Antrag auf Luftbildauswertung nicht bearbeitet werden.

Bei weitergehenden Fragen nehmen Sie bitte ausschließlich Kontakt mit der zuständigen Ordnungsbehörde auf.

Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu 8 Wochen. Maßgeblich für die Reihenfolge der Bearbeitung ist dabei das Datum, an dem die Unterlagen bei uns eingegangen sind. Fehlende bzw. fehlerhafte Unterlagen insbesondere falsches Kartenmaterial führt zu einer deutlich längeren Bearbeitungsdauer. Um nicht jene Antragsteller zu benachteiligen, die rechtzeitig ihren Antrag gestellt haben, ist ein Vorziehen von Anträgen, auch nicht in Ausnahmefällen, nicht möglich.

Der Antrag auf Luftbildauswertung ist kostenfrei. Beachten Sie aber, dass Folgekosten entstehen können, sofern von der Luftbildauswertung eine Überprüfung des Grundstückes vor Ort durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst empfohlen wird.

Als Ergebnis der Luftbildauswertung übersendet der KBD der Ordnungsbehörde eine Stellungnahme, die immer aus einem Text- und einem Kartenteil besteht. Beide Teile gehören zu der Stellungnahme und dürfen nicht nur einzeln betrachtet werden.


Im Rahmen der Luftbildauswertungen werden Verdachtsflächen für eine mögliche Existenz von Kampfmittel identifiziert. Dabei gilt es, zwei Arten des Verdachts zu unterscheiden.

  • Konkreter Verdacht
    Sind in Luftbildern ganz konkrete Objekte (Blindgängerverdachtspunkt, Laufgraben, Panzergraben, Schützenloch, Stellung oder militärische Fläche) zu erkennen, die auf eine mögliche Kampfmittelexistenz schließen lassen, so werden diese Objekte in der Karte symbolisch dargestellt. Der KBD empfiehlt dann die Kampfmittelüberprüfung dieser konkreten Verdachtsobjekte.
  • diffuser Verdacht
    Vielfach sind im Luftbild aber lediglich die Auswirkungen von Kampfhandlungen des II. Weltkriegs Objekte zu sehen. Zu diesen Auswirkungen gehören u.a. der Beschuss durch Artilleriemunition oder auch durch Bombardierung zerstörte Gebäude. Daher besteht in diesen Bereichen, in denen lediglich ein solcher diffuser Verdacht festgestellt werden konnte, eine erhöhte Gefahr für die Existenz von nicht detonierter Munition. Somit wird für diese Flächen eine Kampfmittelüberprüfung empfohlen. Diese muss aber nur für jene Bereiche erfolgen, in denen auch Erdeingriffe durch die aktuelle Baumaßnahme geplant sind.

Neben den konkreten und diffusen Verdachtsflächen beinhaltet die Karte der Luftbildauswertung unter Umständen bereits in der Vergangenheit überprüfte und somit geräumte Blindgänger. Diese Objekte müssen selbstverständlich nicht noch einmal überprüft werden. Gleiches gilt für die dargestellten geräumten Flächen, in denen in der Vergangenheit bereits eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort erfolgte.

Des Weiteren sind in der Karte der Luftbildauswertung unter Umständen Bereiche ausgewiesen, in denen kein diffuser Verdacht vorliegt. Daher ist aus Sicht des KBD keine Überprüfung dieser Flächen erforderlich.

Es ist leider nicht möglich, dass die Luftbildauswertung sämtliche Bombenblindgänger im Erdboden lokalisiert und somit diese unentdeckten Bombenblindgänger vor Ort überprüft werden. Um dieses minimal verbleibende Restrisiko weiter zu minimieren, werden im Vorfeld für bestimmte, energiereiche Bauarbeiten wie z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten Sicherheitsdetektionen empfohlen. Die Empfehlung zur Durchführung dieser Sicherheitsdetektionen gilt grundsätzlich und ist somit vollkommen unabhängig von den übrigen Empfehlungen der Luftbildauswertung. Weitere Informationen sind unserem Merkblatt für Baugrundeingriffe (steht unter Downloads und Formulare zum Herunterladen bereit) zu entnehmen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der KBD grundsätzlich die Kampfmittelüberprüfung aller konkreten Verdachtsobjekte empfiehlt sowie jener Bereiche, in denen ein diffuser Verdacht vorliegt und es zu Erdeingriffen durch die Baumaßnahme kommen soll. Darüber hinaus werden immer Sicherheitsdetektionen empfohlen, sofern bestimmte energiereiche Bauarbeiten durchgeführt werden sollen.