De-Mail (Symbolbild)

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels De-Mail

Die Übermittlung von De-Mails an die Bezirksregierung Düsseldorf über das De-Mail-Postfach poststelle@brd-nrw.de-mail.de ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich.
Die Übermittlung von De-Mails an die Bezirksregierung Düsseldorf über das De-Mail-Postfach poststelle [at] brd-nrw.de-mail.de (poststelle[at]brd-nrw[dot]de-mail[dot]de) ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Wenn Sie eine De-Mail an die Bezirksregierung Düsseldorf schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf an die zuständige Person weitergeleitet. Die Bezirksregierung Düsseldorf eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Bezirksregierung Düsseldorf versandt, so ist zu beachten, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Auch unterliegen die Dateianhänge Größenrestriktionen. Dateiformate Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt: Für Dokumente - PDF (Portable Document Format) Für Bilder - JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF)) - PNG (Portable Network Graphics) - TIFF (Tagged Image File Format). Dateigröße Die Größe der übertragenen De-Mail inklusive Dateianhänge ist auf ein Datenvolumen von maximal 10 MB beschränkt. Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Bezirksregierung Düsseldorf nicht entgegengenommen. Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Bezirksregierung Düsseldorf übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

3. Schließen des De-Mail-Postfachs

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.