Wenn Sie deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwenden möchten, z.B. wegen dem Besuch einer ausländischen Schule oder einer Heirat im Ausland, verlangen die ausländischen Behörden oft eine Bestätigung der Echtheit der Urkunden (Legalisation). Diese Legalisation erfolgt je nach Verwendungsland durch Anbringen einer Beglaubigung oder Apostille auf der Urkunde.
Für die öffentlichen Urkunden, die im Regierungsbezirk Düsseldorf ausgestellt wurden, übernehmen wir die Legalisation.