Die Kommunalaufsicht hat den gesetzlichen Auftrag, Sorge dafür zu tragen, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihr im Grundgesetz verankertes Recht auf kommunale Selbstverwaltung im Einklang mit den Gesetzen ausüben. Die beiden Schwerpunkte der Kommunalaufsicht bilden die Allgemeine Kommunalaufsicht und die kommunale Finanzaufsicht.
Der Bereich Katasterwesen umfasst insbesondere die Aufsicht über die Katasterbehörden, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Hier sind zudem die Geschäftsstellen des Oberen Gutachterausschusses, des Ausschusses für gemeinsame Prüfungsaufgaben und des Prüfungsausschusses für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in eingerichtet.
Unmittelbar zuständig ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Aufsicht über 10 kreisfreie Städte und 5 Kreise. Die Aufsicht über die 56 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk obliegt den Landräten der Kreise in ihrer Eigenschaft als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
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